Der Bundesgerichtshof wird sich am 6. September in mündlicher Verhandlung mit der Revision des Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber befassen. Das bestätigte eine Sprecherin des BGH auf Anfrage. Schreiber war im Mai 2010 vom Landgericht Augsburg nach einem aufwendigen Verfahren zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden.
Revisionsverhandlung gegen Rüstungslobbyist Schreiber im September
Augsburg (dapd). Der Bundesgerichtshof wird sich am 6. September in mündlicher Verhandlung mit der Revision des Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber befassen. Das bestätigte eine Sprecherin des BGH auf Anfrage. Schreiber war im Mai 2010 vom Landgericht Augsburg nach einem aufwendigen Verfahren zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Er soll von 1988 bis 1993 rund 7,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben. Er sitzt seit dem Urteil in Augsburg im Gefängnis.
Jahrelang hatte sich der Rüstungslobbyist Schreiber in Kanada seiner Auslieferung nach Deutschland widersetzt. Der Mann mit der deutschen und kanadischen Staatsbürgerschaft gilt als Auslöser der CDU-Spendenaffäre. Er soll nach Überzeugung des Landgerichts Augsburg ein regelrechtes System schwarzer Kassen geführt und daraus Politiker "geschmiert" haben.
Im Gesamtkomplex Schreiber hatte auch Max Strauß, der Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß (CSU), mehrfach vor Gericht gestanden. Der BHG hatte schließlich eine Verurteilung des Augsburger Landgerichts aufgehoben. Am Freitag wurde bekannt, dass der älteste der Strauß-Söhne 50.000 Euro Schadenersatz vom Freistaat bekommt. So sieht es eine Einigung in einem Mediationsverfahren vor, wie das Landgericht München I mitteilte. Ursprünglich wollte Max Strauß 900.000 Euro, gab sich jetzt aber mit deutlich weniger zufrieden.
dapd
