Sechs Monate nach einem tödlichen Schießunfall der Bundeswehr in Afghanischen hat die Staatsanwaltschaft Gera Anklage gegen den Schützen erhoben. Dem damaligen Hauptgefreiten werde fahrlässige Tötung und Ungehorsam vorgeworfen, berichtet die "Ostthüringer Zeitung" (Samstagausgabe) unter Berufung auf den leitenden Oberstaatsanwalt.
Anklage nach tödlichem Schießunfall in Afghanistan
Gera/Berlin (dapd). Sechs Monate nach einem tödlichen Schießunfall der Bundeswehr in Afghanischen hat die Staatsanwaltschaft Gera Anklage gegen den Schützen erhoben. Dem damaligen Hauptgefreiten werde fahrlässige Tötung und Ungehorsam vorgeworfen, berichtet die "Ostthüringer Zeitung" (Samstagausgabe) unter Berufung auf den leitenden Oberstaatsanwalt. Ein Sprecher der Bundeswehr teilte auf dapd-Anfrage mit, dass der Mann kein Soldat mehr sei. Er sei im März entlassen worden.
Der Vorfall hatte sich Mitte Dezember auf einem Außenposten nördlich des Regionalen Wiederaufbauteams (PRT) Pol-i Khomri in Nordafghanistan ereignet. Zunächst war von einem Unfall beim Waffenreinigen die Rede gewesen. Später wurde klar, dass sich der tödliche Schuss beim spielerischen Umgang mit einer geladenen Pistole gelöst hatte. Dabei hatte der junge Mann die Pistole auf seinen Kameraden des Gebirgsjägerbataillons 232 aus dem bayerischen Bischofswiesen gerichtet und im Irrglauben abgedrückt, die Waffe sei nicht geladen.
Die Anklage stützt sich laut Zeitung auf Zeugenaussagen und ein Gutachten, wonach eine Fehlfunktion der Waffe ausgeschlossen werden kann. Weil der junge Mann aus Jena auch Dienstvorschriften verletzt haben soll, werde er auch wegen des Ungehorsams laut Wehrstrafgesetz angeklagt.
dapd
