Bei Montage von Ankerplatten soll es zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein Gerücht um Baumängel in AKW Neckarwestheim beschäftigt Behörden

Ein Gerücht um Baumängel in Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim beschäftigt Atomaufsicht, Justiz und den Betreiber EnBW. Ein ehemaliger Mitarbeiter einer am Bau beteiligten Firma hat gegenüber dem Energiekonzern behauptet, dass es bei der Montage von Ankerplatten zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei, wie EnBW am Freitag mitteilte. Erste eigene Prüfungen hätten aber keine Mängel ergeben.

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Gerücht um Baumängel in AKW Neckarwestheim beschäftigt Behörden

Karlsruhe (dapd-bwb). Ein Gerücht um Baumängel in Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim beschäftigt Atomaufsicht, Justiz und den Betreiber EnBW. Ein ehemaliger Mitarbeiter einer am Bau beteiligten Firma hat gegenüber dem Energiekonzern behauptet, dass es bei der Montage von Ankerplatten zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei, wie EnBW am Freitag mitteilte. Erste eigene Prüfungen hätten aber keine Mängel ergeben.

Das baden-württembergische Umweltministerium erklärte, man nehme solche Anschuldigungen grundsätzlich sehr ernst und gehe ihnen nach. Man werde den Energiekonzern bitten, die Unterlagen der damaligen Zeit genau zu überprüfen und dem Ministerium eine Dokumentation vorzulegen. Zudem wolle man auch eigene Akten prüfen und - soweit dies Jahrzehnte nach dem Bau noch möglich sei - mit am Bau beteiligten Personen sprechen.

Dass EnBW das Ministerium erst am Donnerstag von dem Gespräch am 26. Mai informiert habe, sei in Ordnung, sagte der Sprecher. Der Konzern habe die Zeit für eigene Prüfungen genutzt.

Sollte sich bewahrheiten, dass es Mängel bei Ankerplatten gebe, könne dies durchaus sicherheitsrelevant sein, sagte der Sprecher. Schließlich würden an solchen Platten, die der Befestigung anderer Komponenten dienen, auch sicherheitsrelevante Systeme aufgehängt. Dem Ministerium sei aber nicht bekannt, dass es in Neckarwestheim schon einmal Probleme mit Ankerplatten gegeben habe.

EnBW hat zudem nach eigenen Angaben Anzeige wegen Nötigung und Erpressung gegen den Mann erstattet, der die Behauptung aufgestellt hatte. Man habe den Eindruck, er habe versucht, das Unternehmen "unter Androhung der Veröffentlichung seiner Behauptungen zu einer Geldzahlung zu veranlassen".

Beim Ministerium hieß es dazu, es wäre vom Standpunkt der Sicherheit her erfreulich, falls sich herausstellen sollte, dass der Mann lediglich versucht habe, das Unternehmen zu erpressen. Aber im Moment wisse man es nicht.

dapd