Aber keine konkreten Hinweise auf bevorstehende Attentate BKA-Chef Ziercke sieht weiter Gefahr von Al-Kaida-Racheakten

Die Gefahr von Vergeltungsakten nach dem Tod von Al-Kaida-Chef Osama bin Laden ist nach Einschätzung des Bundeskriminalamts noch nicht vorüber. Deutschland befinde sich in einer "angespannten Gefährdungslage", auch wenn es keine konkreten Hinweise auf Attentatspläne gebe, meldete "Focus" am Freitag.

Foto: dapd

BKA-Chef Ziercke sieht weiter Gefahr von Al-Kaida-Racheakten

Berlin (dapd). Die Gefahr von Vergeltungsakten nach dem Tod von Al-Kaida-Chef Osama bin Laden ist nach Einschätzung des Bundeskriminalamts noch nicht vorüber. Deutschland befinde sich in einer "angespannten Gefährdungslage", auch wenn es keine konkreten Hinweise auf Attentatspläne gebe, meldete "Focus" am Freitag. BKA-Präsident Jörg Ziercke sagte dem Magazin, Al-Kaida rufe im Internet und in Videobotschaften dazu auf, den Tod bin Ladens zu rächen.

"Insofern könnte der Tod bin Ladens emotionalisierten Einzeltätern oder Kleingruppen auch in Deutschland Anlass bieten, abhängig von den individuellen Möglichkeiten, Anschläge zu begehen", erläuterte Ziercke. "Insgesamt müssen wir weiterhin sehr wachsam sein."

Zwar gebe es keine konkreten Hinweise auf bevorstehende Attentate in Deutschland. "Die derzeitige Welle von Anschlägen in Pakistan und Afghanistan zeigt jedoch, dass Al-Kaida beweisen will, dass sie auch ohne ihre Führungsfigur handlungsfähig ist", warnte Ziercke.

Die Terrororganisation sei durch den Verlust ihres Führers in einer kritischen Phase. "Wir gehen davon aus, dass Al-Kaida derzeit eine Findungsphase durchläuft, möglicherweise auch begleitet von internen Machtkämpfen der nachgeordneten Filialen, sei es im Irak, im Maghreb oder auf der Arabischen Halbinsel."

Bin Laden war Anfang Mai in Pakistan von einem US-Spezialkommando getötet worden. Dazu sagte Ziercke: "Ich hätte mir gewünscht, dass man ihn verhaftet und vor Gericht gestellt hätte." In Deutschland wäre eine solche Aktion undenkbar. "Eine Tötung ohne das Vorliegen besonderer Umstände wäre mit unserer Rechtsordnung unvereinbar gewesen."

Der BKA-Chef distanzierte sich von den Freudenbekundungen nach dem tödlichen Zugriff: "Persönlich könnte ich mich niemals über den Tod eines Menschen freuen." Doch könne er die Genugtuung der Amerikaner nachvollziehen.

dapd