Damit soll auch die elektronische Fallbearbeitung an den Gerichten verbessert werden Gesetz für elektronischen Rechtsverkehr geplant

Das hessische Justizministerium will den elektronischen Rechtsverkehr in Deutschland ausweiten und stärken. Gemeinsam mit sieben weiteren Bundesländern wolle Hessen einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeiten, teilte das Justizministerium am Mittwoch in Wiesbaden mit. Damit solle auch die elektronische Fallbearbeitung an den Gerichten verbessert werden.

Foto: dapd

Gesetz für elektronischen Rechtsverkehr geplant

Frankfurt/Main (dapd-hes). Das hessische Justizministerium will den elektronischen Rechtsverkehr in Deutschland ausweiten und stärken. Gemeinsam mit sieben weiteren Bundesländern wolle Hessen einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeiten, teilte das Justizministerium am Mittwoch in Wiesbaden mit. Damit solle auch die elektronische Fallbearbeitung an den Gerichten verbessert werden.

Der hessische Justizstaatssekretär Rudolf Kriszeleit (FDP) sagte nach einem Treffen der Arbeitsgruppe der Länder in Frankfurt am Main, mit der elektronischen Aktenführung und dem Rechtsverkehr könnten tausende Tonnen Papier eingespart werden. Gleichzeitig werde die Justiz schneller und effektiver. Die Arbeitsgruppe will den Angaben zufolge bis zum kommenden Frühjahr einen Gesetzentwurf vorlegen, der dann im Bundesrat eingebracht werden soll.

Beim elektronischen Rechtsverkehr können per E-Mail beispielsweise Anträge gestellt und Schriftsätze eingereicht werden. Darüber hinaus können Verfahrensbeteiligte jederzeit über das Internet Akten einsehen.

dapd