Gesetzentwurf zur Energiewende Energieförderung freut das Handwerk

Die Energiewende verspricht mehr Anreize für die Gebäudesanierung. Baugewerbe und Heizungsbauer sind optimistisch. Die Deutsche Handwerks Zeitung zeigt die Vorteile für Handwerksbetriebe auf. Von Karin Birk, Berlin

Die Energiewende könnte zu einem großen Konjunkturprogramm für Handwerksbetriebe mutieren. Foto: handwerksbilder.de

Energieförderung freut das Handwerk

Baugewerbe und Heizungsbauer gehören zu den Handwerksbranchen, die sich besonders viel von der Energiewende versprechen. Der Grund: Mit der Energiewende hat die Bundesregierung neben dem Atomausstieg und dem Ausbau der erneuerbaren Energien ein Bündel an Fördermaßnahmen zur Energieeinsparung beschlossen. So soll das Programm für die Gebäudesanierung von 2012 an auf 1,5 Milliarden Euro aufgestockt werden. Dieser Wert solle auch 2013 und 2014 gelten.

Investitionen sollen als Sonderausgaben gelten

Darüber hinaus soll der alte § 82a Einkommensteuer-Durchführungsverordnung wiederbelebt werden. Danach sollen Vermieter ihre Investitionen über zehn Jahre mit zehn Prozent abschreiben und Privathaushalte ihre Investitionen ebenfalls über zehn Jahre als Sonderausgaben geltend machen können, wie es im Finanzministerium heißt. Das Ministerium hat dabei über zehn Jahre Steuermindereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro veranschlagt. Allein auf den Bund entfielen 600 Millionen Euro, hieß es.

Die steuerliche Förderung gilt aber nur dann, wenn das Gebäude vor 1995 gebaut wurde, wie es im Gesetzesentwurf heißt, der der DHZ vorliegt. Außerdem ziele die Förderung auf das "energetische Ergebnis der durchgeführten Baumaßnahme ab“. Gefördert würden die Herstellungskosten nur dann, wenn die jeweiligen Maßnahmen den Energiebedarf des Gebäudes "erheblich“ verringerten. Was die Energieeffizienz des sanierten Gebäudes betrifft, so darf der Jahresprimärenergiebedarf nicht 85 Prozent eines vergleichbaren Neubaus nach der Energieeinsparverordnung überschreiten. Dies sei durch die "Bescheinigung eines Sachverständigen nachzuweisen“. Darüber hinaus gelte die Förderung nur dann, wenn keine zinsvergünstigten Darlehen oder steuerfreien Zuschüsse in Anspruch genommen würden, heißt es im Gesetzesentwurf.

Für Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, stimmt die Stoßrichtung. "Wenn man davon ausgeht, dass im Bundeshaushalt 2012 ursprünglich keinerlei Mittel mehr für die Gebäudesanierung vorgesehen waren, sind 1,5 Milliarden Euro ein Schritt in die richtige Richtung“, sagte er. Vor dem Hintergrund einer kompletten Energiewende bedürfe es jedoch eines größeren Schritts von mindestens zwei Milliarden Euro im Jahr. Als weiteren guten Schritt sieht er die geplante steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungen. Generell sollten die Förderungen nicht nur für die Sanierung, sondern auch für Ersatzinvestitionen gelten.

Absetzbarkeit gegen Modernisierungsstau

Der Zentralverband Sanitär, Heizung Klima sieht in den bisher beschlossenen Maßnahmen zur Energiewende "einen wirkungsvollen Impuls für die Erneuerung von Heizungsanlagen“, wie Elmar Esser, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Sanitär, Heizung, Klima (ZVSHK), sagte er. "Grundsätzlich begrüßen wir die Entscheidung, den Atomausstieg mit Fördermaßnahmen zur Gebäudemodernisierung zu verbinden.“ Die Steigerung von Energieeffizienz im Strom- und Wärmemarkt sei gleichermaßen zielführend. Entscheidend sei, dass die angekündigten steuerlichen Abschreibemöglichkeiten Gesetz würden. Der Modernisierungsstau lasse sich nur durch die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung auflösen.

Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke begrüßt ebenfalls das neue Energiekonzept. Hauptgeschäftsführer Ingolf Jakobi mahnt allerdings an, dass der Fokus eines zukunftsweisenden Energieplanes viel stärker auf die dezentrale Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen und auf die Steigerung des Eigenverbrauchs ausgerichtet sein müsse.