Triumph für die bayerische Opposition: Die CSU-geführte Staatsregierung hat in der Affäre um steuerfinanzierte Meinungsumfragen gegen die Verfassung verstoßen.
Gericht rüffelt Bayerische Regierung für Umgang mit Resonanzstudien
München (dapd). Triumph für die bayerische Opposition: Die CSU-geführte Staatsregierung hat in der Affäre um steuerfinanzierte Meinungsumfragen gegen die Verfassung verstoßen. Nach einer parlamentarischen Anfrage hätte die Staatskanzlei ihre sogenannten Resonanzstudien herausgeben müssen, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Montag in München und gab damit einer Klage des SPD-Fraktionsvorsitzenden Markus Rinderspacher statt.
Die Staatskanzlei hatte die Meinungsumfragen zunächst zurückgehalten mit dem Hinweis, diese berührten den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Dies hatte sie dem Gericht zufolge aber nicht nachvollziehbar begründet. Damit sei das in der Bayerischen Verfassung festgeschriebene Recht des Abgeordneten auf umfassende Beantwortung verletzt worden, hieß es.
Ursprünglich hatte Rinderspacher mit der Klage die Herausgabe der Studien erzwingen wollen. Daraufhin stellte ihm die Staatskanzlei die Umfragen zur Verfügung. Der SPD-Politiker führte das Verfahren trotzdem weiter. Nach Auffassung der Richter war dies gerechtfertigt, die Entscheidung sichere den Rechtsfrieden in dem Bereich auch für die Zukunft.
Rinderspacher sagte, das Gericht habe das Fragerecht des Abgeordneten gestärkt. Er sei zuversichtlich, dass das Bundestagspräsidium, das derzeit die Meinungsumfragen prüft, zum Ergebnis komme, dass es sich hierbei um eine "verdeckte Parteienfinanzierung" handele. In diesem Fall müssten die Christsozialen die Kosten für die Studien in Höhe von 558.000 Euro zurückzahlen, sagte der SPD-Politiker.
Die Staatskanzlei hält die Studien weiter für zulässig. Ein Sprecher erklärte, Meinungsumfragen zum Regierungshandeln seien auch in anderen Ländern und im Bund gängige Praxis. Mit Blick auf das Urteil sagte er, Rinderspacher seien die Studien schließlich zur Verfügung gestellt worden. Insofern sehe sich die Regierung in ihrem "neuen Kurs" bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen bestätigt.
Die Resonanzstudien stehen seit Monaten in der Kritik. Der Staatskanzlei wird vorgeworfen, Meinungsumfragen für parteipolitische Zwecke der CSU in Auftrag gegeben und aus Steuergeld finanziert zu haben. Der bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) rügte kürzlich, die Staatskanzlei habe Regierungs- und CSU-Interessen in unzulässiger Weise vermengt.
Die Staatskanzlei hatte die Studien in den Jahren 2000 bis 2009 beim Meinungsforschungsinstitut GMS auf Kosten des Steuerzahlers in Auftrag gegeben. In den Umfragen wurden neben der Bewertung von Sachthemen auch Wahlabsichten der Bürger abgefragt. Für Spannungen in der schwarz-gelben Koalition hatte eine Studie mit Datum vom 26. Januar 2009 gesorgt, in der Meinungsforscher der Staatsregierung empfahlen, sich bei der politischen Auseinandersetzung auf SPD, Grüne und "eventuell auch" auf den Koalitionspartner FDP zu konzentrieren.
FDP-Generalsekretärin Miriam Gruß sagte, "das Urteil des Verfassungsgerichtshofs bestätigt erneut das unrühmliche Verhalten der CSU". Die Staatskanzlei habe nicht nur Regierungs- und Parteiinteressen verquickt, sondern auch noch versucht, den Vorgang unter den Teppich zu kehren.
Grünen-Fraktionschefin Margarete Bause kritisierte, die Regierung habe die Grundprinzipien parlamentarischer Kontrolle mit Füßen getreten. Und Freie Wähler-Fraktionschef Hubert Aiwanger sagte, das Gericht habe "den Machtmissbrauch der CSU in die Schranken gewiesen".
dapd
