Schnellere Zahlung erwünscht

EU-Richtlinie im Kampf gegen den Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist umstritten

Von Hajo Friedrich

Schnellere Zahlung erwünscht

Im Kampf gegen den Zahlungsverzug bei öffentlichen Aufträgen oder zwischen privaten Geschäftspartnern setzt die EU eher auf Vereinheitlichung und weniger auf direkte Vereinbarungen zwischen den Geschäftspartnern über die Zahlungsfristen. Dies zeichnet sich zumindest bei den Beratungen im Europäischen Parlament ab. Seit vergangenem Frühjahr wird dort ein Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Verschärfung bestehender Vorschriften beraten. Davon sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren, die oftmals auf offenen Rechnungen sitzen bleiben oder sogar durch hohe Außenstände in große Zahlungsschwierigkeiten geraten.

Noch keine Einigkeit gibt es zwischen den EU-Gesetzgebern über Zahlungsfristen und mögliche Strafzahlungen bei Verstößen. War das Regelwerk zunächst vor allem für öffentliche Aufträge bestimmt, so sprach sich unlängst eine Mehrheit der Europaabgeordneten im Binnenmarktausschuss dafür aus, dass auch private Auftraggeber vom Gesetz erfasst werden sollten. Sie sollten Rechnungen innerhalb von 60 Tagen nach der Erbringung oder Lieferung der vereinbarten Leistungen bezahlen. Zahlen sie nicht, so drohen ihnen künftig Strafzahlungen.

Keine Rechtskraft mehr sollten künftig freiwillige Vereinbarungen zwischen Unternehmen haben, die abweichende Zahlungsziele vorsehen. Die für das Regelwerk zuständige Berichterstatterin im EU-Parlament, Barbara Weiler, will nicht so weit gehen. Die Sozialdemokratin sieht darin, wie offenbar auch die Europäische Kommission, einen zu starken Eingriff in die Vertragsfreiheit der Unternehmen.

Einig sind sich die EU-Abgeordneten darin, die Zahlungsvorschriften für öffentliche Auftraggeber zu verschärfen. Die bestehende Pflicht, Rechnungen über erbrachte Leistungen spätestens nach 30 Tagen zu bezahlen, soll bleiben, jedoch bei Verspätungen mit Strafen belegt werden. Nur in begründeten Fällen soll die Zahlungsfrist um weitere 30 Tage verlängert werden können. Davon erhoffen die EU-Gesetzgeber eine Besserung der Zahlungsmoral. Im EU-Durchschnitt zahlen die öffentliche Hand erst nach 65 und private Auftraggeber erst nach 52 Tagen.

Nach dem Richtlinienentwurf der Kommission sollen öffentliche Auftraggeber zu Strafzahlungen von fünf Prozent der nach 30 Tagen noch ausstehenden Summe verpflichtet werden. Berichterstatterin Weiler fordert Strafzahlungen bei verspäteten Zahlungen auf alle Geschäfte zwischen Unternehmen. Bei Verträgen zwischen privaten Unternehmen sollten die Zahlungsfristen jedoch frei vereinbart werden können. Je nach Überschreitung der Zahlungsfrist sollten sie zwei oder vier Prozent betragen. Alternativ sei aber auch eine Anhebung des Verzugszinssatzes von sieben auf neun Prozent möglich, heißt es im Parlament. Im deutschen Rechtssystem gibt es keine Strafzahlungen. Als sinnvoller erachtet deshalb der FDP-Europaabgeordnete Jürgen Creutzmann die Anhebung der Verzugszinsen von sieben auf neun Prozentpunkte über dem EZB-Basiszins.

Der CDU-Europaabgeordnete Andreas Schwab fordert dagegen eine europäische Regelung über Strafzahlungen, die auch Geschäfte zwischen Unternehmen umfasst. Kleine Unternehmen hätten es oftmals schwer, sich gegen größere Auftraggeber durchzusetzen. Deshalb sei dieser Eingriff in die Vertragsfreiheit der Wirtschaftsbeteiligten angemessen. Dafür spricht sich auch die Ueapme, der europäische Dachverband des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe, aus. Die Industrielobby ist, wie auch eine Mehrheit der EU-Länder, gegen die Einbeziehung der Unternehmen. Bis zur Annahme des Regelwerks dürfte noch eine Weile vergehen. Der Binnenmarktausschuss will zwar noch in diesem Monate den Weiler-Bericht annehmen und dem Straßburger Plenum im Mai zur Abstimmung vorlegen. Doch im Kreis der EU-Regierungen wird das Vorhaben nicht zuletzt auf Druck der öffentlichen Auftraggeber eher zurückhaltend behandelt. Es dürfte schwierig werden, in Zeiten knapper Kassen auch noch Strafzahlungen durchzusetzen. Hinzu komme die Rechtslage bei öffentlichen Aufträgen, die es oftmals schwierig mache, den genauen Zeitpunkt der Auftragserfüllung zu bestimmen, heißt es bei Verbänden der öffentlichen Hand. Das deutsche Handwerk ist deshalb gut beraten, nicht allzu große Hoffnung in das geplante Regelwerk zu setzen.