Die deutsche Ärzteschaft stellt sich neu auf: Der Hamburger Radiologe Frank Ulrich Montgomery ist am Donnerstag in Kiel zum neuen Präsidenten der Bundesärztekammer gewählt worden. Der 59-Jährige will nach eigenen Worten mehr Geld und bessere Arbeitsbedingungen für die Mediziner durchsetzen und ihnen mehr politisches Gewicht verleihen.
Montgomery will bessere Arbeit und Verdienste für Mediziner
Kiel (dapd). Die deutsche Ärzteschaft stellt sich neu auf: Der Hamburger Radiologe Frank Ulrich Montgomery ist am Donnerstag in Kiel zum neuen Präsidenten der Bundesärztekammer gewählt worden. Der 59-Jährige will nach eigenen Worten mehr Geld und bessere Arbeitsbedingungen für die Mediziner durchsetzen und ihnen mehr politisches Gewicht verleihen. "Ich glaube, wir brauchen sehr viel mehr Einmischung", sagte Montgomery auf dem Deutschen Ärztetag.
Der Klinikarzt war seit 2007 Vizepräsident der Bundesärztekammer und hatte sich zuvor als Chef des Marburger Bund einen Namen gemacht. Er löst den Pathologen Jörg-Dietrich Hoppe ab, der nach zwölf Jahren als Ärztepräsident nicht mehr kandidierte. Montgomery setzte sich gegen vier weitere Kandidaten durch. Im zweiten Wahlgang erreichte er 128 von 250 möglichen Delegiertenstimmen. Er wird damit oberster Standesvertreter der rund 334.000 berufstätigen Ärzte. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 440.000 Mediziner.
Keine ärztliche Hilfe zum Suizid
Am Mittwoch hatten die Vertreter der Ärzteschaft ihre Positionen zu wichtigen medizin-ethischen Grundsatzfragen neu bestimmt: Sie plädierten für ein Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung, für eine begrenzte Zulassung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) und für eine Lockerung der Regeln für die Organentnahme.
Die Klarstellung zur Sterbehilfe im Berufsrecht der Ärzte kam erst nach kontroverser Debatte zustande. Letztlich folgten die Delegierten aber einem Vorschlag des Vorstands der Bundesärztekammer: Ärzten ist es demnach "verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten". Hoppe hatte in den vergangenen Monaten eine Lockerung angedeutet. Montgomery hatte jedoch auf ein striktes Verbot gedrungen.
Gleichzeitig forderte der Ärztetag eine bessere Versorgung für Sterbenskranke mit dem Ziel, dass sie ihre letzte Lebensphase möglichst schmerzfrei und zu Hause verbringen können.
"Zulassung der PID in engen Grenzen"
Bei der Präimplantationsdiagnostik revidierte der Ärztetag einen Beschluss von 2002. Damals hatte eine knappe Mehrheit solche Gentests an Embryonen aus künstlicher Befruchtung abgelehnt. Diesmal beschlossen die Delegierten: "Die ethische Abwägung spricht für eine Zulassung der PID in engen Grenzen und unter kontrollierten Voraussetzungen."
Sie soll Paaren mit Risiken für bestimmte Krankheiten gewährt werden. Tests auf das Geschlecht eines Babys oder zur Begrenzung des Risikos bei älteren Eltern soll es nicht geben. Das letzte Wort hat demnächst der Bundestag, dem drei Gesetzentwürfe zur PID vorliegen - von der begrenzten Zulassung bis zum kompletten Verbot.
"Modifizierte Widerspruchsregelung"
Auch beim Transplantationsrecht wird im Bundestag eine Änderung erwogen - und der Ärztetag gab dafür eine Empfehlung ab: Toten sollen Organe entnommen werden dürfen, sofern nicht sie selbst zu Lebzeiten oder ihre Verwandten nach dem Tod widersprechen. Hoppe sagte, damit werde auch in Deutschland eine "modifizierte Widerspruchsregelung" zumindest diskutiert. Der Beschluss spricht zudem von einer "Erklärungspflicht". Derzeit gilt: Organe werden nur entnommen, wenn man zu Lebzeiten die Bereitschaft dafür erkennen lässt.
Die Ärzte begründen die gewünschte Änderung mit dem langen Warten von rund 12.000 Schwerkranken auf lebensrettende Spenderorgane. Jeden Tag stürben drei von ihnen, weil ihnen nicht geholfen werden könne. "Wir wollen das Leid der Wartelisten stoppen", sagte Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe.
dapd
