"Wer Rechte des Urhebers aufhebt, stellt Eigentumsordnung in Frage" Medienrechtler sieht in "Kulturflatrate" Verfassungsbruch

Die Forderung aus Teilen der Netzgemeinde, geistige Erzeugnisse wie Texte oder Musik im Internet allen Nutzern frei zugänglich zu machen, steht für den Kölner Medienrechtler Rolf Schwartmann im Widerspruch zur deutschen Verfassung.

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Medienrechtler sieht in "Kulturflatrate" Verfassungsbruch

Köln (dapd). Die Forderung aus Teilen der Netzgemeinde, geistige Erzeugnisse wie Texte oder Musik im Internet allen Nutzern frei zugänglich zu machen, steht für den Kölner Medienrechtler Rolf Schwartmann im Widerspruch zur deutschen Verfassung. "Das Grundgesetz schützt das Eigentum zweifach: als körperliches Eigentum und als geistiges Eigentum", sagte Schwartmann am Montag im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dapd.

Im Zentrum dieses Schutzes stehe der Eigentümer beziehungsweise Urheber. "Wer also die Rechte des Urhebers schmälern oder aufheben und dafür die des Nutzers stärken will, stellt die traditionelle Eigentumsordnung des Artikels 14 des Grundgesetzes zur Disposition", sagte Schwartmann. "Da wird an den Grundfesten der Verfassung gerüttelt."

In der digitalen Welt werde dieser Rechtsbruch aber häufig nicht als solcher erkannt. "Die Wahrnehmung vieler Nutzer ist eine andere", erklärte der Medienrechtler. "Das Netz wird als eigener Rechtsraum gesehen." Grund dafür sei ein gewandeltes Mediennutzungsverhalten. Im Internet sei zwar jeder ständig mit urheberrechtlich geschützten Inhalten konfrontiert, ohne jedoch immer erkennen zu können, ob eine Vervielfältigung gestattet ist oder nicht. Die deutsche Urheberrechtsordnung ordnet das geistige Eigentum dem Urheber zu.

Auch in der körperlichen Welt werde der Nutzer mit Erzeugnissen konfrontiert, die anderen gehören, sagte Schwartmann weiter. Hier fordere er aber nicht die Legalisierung der Wegnahme, sondern respektiere das fremde Eigentum. "Auf die Idee, Diebstahl als rechtmäßig zu erklären, nur weil er üblich ist, kommt niemand."

Eine grundlegende Änderung des Urheberrechts bedeute auch die vieldiskutierte "Kulturflatrate". Dabei wird eine pauschale Abgabe auf Breitband-Internetzugänge erhoben. Die Eigentümer der genutzten Inhalte teilen sich die Einnahmen dann. "Mit dieser Idee wird nicht nur Axt an die Eigentumsordnung gelegt, sondern auch an die Wirtschaftsverfassung", sagte Schwartmann. " Man rüttelt am Kern der Marktwirtschaft."

Der Kölner Professor verwies hier erneut auf die reale Welt: "Man stelle sich vor, jeder Kunde müsse am Eingang eines Musikladens pauschal 20 Euro zahlen. Dafür bekommt er dann einen Bollerwagen und darf so viel nehmen, wie er tragen kann. Das wäre mit einer 'Kulturflatrate' vergleichbar."

Darüber hinaus schade der Ansatz auch dem Kulturbetrieb: "Schlagen wir auf 20 Euro Rundfunkgebühren pro Monat noch 20 Euro Flatrate oben drauf - was bleibt dann für den einzelnen Künstler übrig?", sagte der Professor. "Nichts - da stellt Grönemeyer demnächst einen Hut auf dem Neumarkt auf."

Anstelle einer "Kulturflatrate" müsse der Gesetzgeber eine klare Aussage treffen und klarstellen, dass die unautorisierte Verfügbarmachung geistigen Eigentums im Netz rechtswidrig ist, forderte Schwartmann. "Es muss schon in der Grundschule ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass es nicht okay ist, Musik oder Filme herunterzuladen."

dapd