Der frühere Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier drängt die Parteien zur Neuregelung des Bundestagswahlrechts bis Ende Juni. Geschehe dies nicht, bestehe die Gefahr einer schweren Staatskrise, sagte Papier der "Bild"-Zeitung (Onlineausgabe).
Ex-Verfassungsrichter warnt vor Staatskrise wegen Wahlrechts
Berlin (dapd). Der frühere Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier drängt die Parteien zur Neuregelung des Bundestagswahlrechts bis Ende Juni. Geschehe dies nicht, bestehe die Gefahr einer schweren Staatskrise, sagte Papier der "Bild"-Zeitung (Onlineausgabe). Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Regelung der sogenannten Überhangmandate 2008 für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber beauftragt, bis zum 30. Juni dieses Jahres eine Alternative zu finden.
Papier sagte, sollte es keine Reform geben, gelte das alte Wahlrecht weiter. "Aber wenn dann eine Bundestagswahl auf dieser verfassungswidrigen Grundlage stattfindet, dürfte das Bundesverfassungsgericht sie auf eine Wahlprüfungsbeschwerde hin für ungültig erklären, denn die Wahlfehler beträfen die Wahl insgesamt und nicht nur bestimmte Mandate", sagte er.
Damit aber wäre Deutschland politisch lahmgelegt. "Nach einer annullierten Wahl gäbe es keinen Bundestag, der ein verfassungsmäßiges Wahlgesetz erlassen könnte, so dass man auch keine Neuwahl auf verfassungsmäßiger Grundlage abhalten könnte", erläuterte Papier.
Der frühere Verfassungsrichter sagte, nach dem 30. Juni könnten Parteien oder Wähler vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, weil sie bei unverändertem Wahlrecht ihre Rechte verletzt sehen. Das Bundesverfassungsgericht könne dann als "Ersatzgesetzgeber" Übergangsregeln für die nächste Wahl aufstellen, um deren Verfassungsmäßigkeit zu sichern. "Das wäre eine gewaltige Ohrfeige für die Politik", sagte Papier. Drei Jahre Zeit für ein neues Gesetz seien mehr als genug.
Union und FDP können eine Wahlrechtsänderung allein beschließen und haben sich auch auf eine Reform verständigt. Die Opposition kritisiert jedoch, auch mit dieser Reform werde es zahlreiche Überhangmandate geben. Das bedeutet, dass eine Partei über die Erststimmen mehr Mandate hat als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zusteht.
Der Fraktionsgeschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, kritisierte in Berlin: "Die Art und Weise, mit der Konservative und Liberale mit dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes zum Bundeswahlgesetz umgehen, erweist sie als unfähig und Chaoten."
dapd
