Leutheusser-Schnarrenberger: "Schicksal von Kevin darf sich nicht wiederholen" Amtsvormund darf künftig höchstens 50 Mündel betreuen

Ein Amtsvormund darf künftig höchstens 50 Mündel betreuen und nicht mehr bis zu 240 Kinder. Der Bundesrat billigte am Freitag eine Änderung des Vormundschaftsrechts mit dem Ziel, dass jeder Vormund seine Schützlinge regelmäßig sieht. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte: "Das Schicksal von Kevin darf sich nicht wiederholen."

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Amtsvormund darf künftig höchstens 50 Mündel betreuen

Berlin (dapd). Ein Amtsvormund darf künftig höchstens 50 Mündel betreuen und nicht mehr bis zu 240 Kinder. Der Bundesrat billigte am Freitag eine Änderung des Vormundschaftsrechts mit dem Ziel, dass jeder Vormund seine Schützlinge regelmäßig sieht. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte: "Das Schicksal von Kevin darf sich nicht wiederholen."

Der zweijährige Kevin aus Bremen war 2006 tot im Kühlschrank seines Ziehvaters entdeckt worden. Er war an den Folgen schwerster Verletzungen gestorben. Kevin stand unter der Obhut des Staates.

Leutheusser-Schnarrenberger erklärte, das neue Gesetz werde für mehr persönlichen Kontakt zwischen Vormund und Kind sorgen. "Wenn Eltern ihre Kinder vernachlässigen und darum das Sorgerecht verlieren, steht ein Vormund den Kindern zur Seite. Der Vormund trifft alle wichtigen Entscheidungen für das Kind."

Ohne persönlichen Kontakt könne der Schutz der Vormundschaft aber nicht greifen, sagte die Bundesjustizministerin. "Ein Kind passt nicht zwischen zwei Aktendeckel." Kevins Vormund habe mehr als 200 Kinder zu betreuen gehabt.

Der oftmals fehlende persönliche Kontakt führe dazu, dass auch der Vormund Misshandlungen und Vernachlässigungen nicht rechtzeitig erkenne, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Deshalb sehe das neue Gesetz vor, dass ein Amtsvormund maximal 50 Mündel betreut. Der Vormund soll in der Regel jeden Monat persönlichen Kontakt mit dem Kind aufnehmen. Und er hat die Pflicht, das Mündel persönlich zu fördern und seine Erziehung zu gewährleisten.

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