Für Lastwagen wird bald auch auf vierspurigen Fernstraßen Maut fällig. Der Bundesrat billigte am Freitag, dass künftig nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf 80 Abschnitten von Bundesstraßen mit insgesamt 1.000 Kilometer Länge eine Nutzungsgebühr zu zahlen ist.
Lastwagen-Maut künftig auch auf vierspurigen Bundesstraßen
Berlin (dapd). Für Lastwagen wird bald auch auf vierspurigen Fernstraßen Maut fällig. Der Bundesrat billigte am Freitag, dass künftig nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf 80 Abschnitten von Bundesstraßen mit insgesamt 1.000 Kilometer Länge eine Nutzungsgebühr zu zahlen ist. Dies soll dem Staat 100 Millionen Euro jährlich an Zusatzeinnahmen bringen. Ursprünglich wollte die Regierung rund 2.000 Kilometer gebührenpflichtig machen.
Betroffen sind nur Strecken mit mindestens zwei Fahrstreifen in jede Richtung. Sie müssen unmittelbar an Autobahnen angebunden und mindestens vier Kilometer lang sein. Die mautpflichtigen Abschnitte von Bundesstraßen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Einnahmen sollen ausschließlich für Straßeninvestitionen verwendet werden. Das Bundesverkehrsministerium geht von einer ähnlich hohen Betriebskostenquote wie bei dem bestehenden Mautnetz aus, nämlich rund 12,5 Prozent der Bruttoeinnahmen.
dapd
