Der Prozess um die Misshandlungen von Rekruten der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne ist am Donnerstag vor dem Schwurgericht Münster überraschend beendet worden. Die sieben ehemaligen Bundeswehrausbilder im Alter von 26 bis 28 Jahren nahmen ein Angebot der 2. Großen Strafkammer an, wonach sie zwar schuldig gesprochen, von einer Strafe aber in den meisten Fällen abgesehen wurde.
Revisionsprozess um Rekrutenmisshandlungen vorzeitig beendet
Münster/Coesfeld (dapd). Der Prozess um die Misshandlungen von Rekruten der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne ist am Donnerstag vor dem Schwurgericht Münster überraschend beendet worden. Die sieben ehemaligen Bundeswehrausbilder im Alter von 26 bis 28 Jahren nahmen ein Angebot der 2. Großen Strafkammer an, wonach sie zwar schuldig gesprochen, von einer Strafe aber in den meisten Fällen abgesehen wurde.
Voraussetzung war, dass die Angeklagten einräumten, die Rekruten damals überfallen, mit Kabelbindern gefesselt und mit einem Transporter zum Verhör gebracht wurden. Sie mussten auch zugeben, dass sie von den Verhörmethoden und Misshandlungen wussten. Die Angeklagten gingen bis auf zwei von ihnen straffrei aus. Sie sind aber vorbestraft und müssen die Prozesskosten tragen. Zwei der Angeklagten müssen Geldstrafen in Höhe von jeweils 2.400 Euro zahlen. Strafmildernd wirkte sich aus, dass die früheren Soldaten unter dem fast sieben Jahre dauernden Strafverfahren gelitten und ihre Stellen bei der Bundeswehr verloren haben.
Ursprünglich waren 18 Ausbilder beim 7. Instandsetzungsbataillon in der Freiherr-vom-Stein-Kaserne angeklagt worden. Die nun verurteilten sieben Männer mussten sich in dem Revisionsverfahren erneut den Richtern stellen. Die Angeklagten hatten im Sommer 2004 bei vier simulierten Geiselnahmen, die nach Abschluss eines Nachtmarsches inszeniert wurden, mehr als 160 Rekruten der Coesfelder Kaserne überfallen und mit Stromschlägen und Fußtritten misshandelt. Zum Teil wurde ihnen auch Wasser in Mund und Nase geschüttet.
In einem ersten Prozess waren bereits neun ehemalige Bundeswehrausbilder zu Bewährungs- oder Geldstrafen verurteilt worden. Sechs weitere Angeklagte wurden freigesprochen, gegen drei Angeklagte wurde das Verfahren wegen ihres geringen Tatbeitrages eingestellt.
dapd
