Missbrauchsopfer sind auf Hilfe angewiesen, auch wenn sexuelle Übergriffe bereits Jahre zurückliegen. Das ist eine zentrale Aussage im am Dienstag in Berlin vorgestellten Abschlussbericht der Beauftragten zur Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch, Christine Bergmann. "Viele Betroffene leiden auch Jahre und Jahrzehnte nach dem Erlebten noch an den Folgen des Missbrauchs", sagte Bergmann.
Missbrauchsopfer brauchen auch nach Jahren Therapie und Beratung
Berlin (dapd). Missbrauchsopfer sind auf Hilfe angewiesen, auch wenn sexuelle Übergriffe bereits Jahre zurückliegen. Das ist eine zentrale Aussage im am Dienstag in Berlin vorgestellten Abschlussbericht der Beauftragten zur Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch, Christine Bergmann. "Viele Betroffene leiden auch Jahre und Jahrzehnte nach dem Erlebten noch an den Folgen des Missbrauchs", sagte Bergmann. Für Therapiekosten von Betroffenen, die in Institutionen missbraucht wurden, solle die Einrichtung zahlen.
Bergmann sagte, es gehe aber nicht nur um eine materielle Wiedergutmachung, sondern auch um die Anerkennung des Verbrechens. Auf Wunsch von Betroffenen sollten Institutionen daher einmalig eine Anerkennungssumme zahlen, die sich an einem gerichtlich erzielbarem Schmerzensgeld zum Zeitpunkt des Missbrauchs orientiert. Die Einrichtung solle sich zudem verpflichten, den Fall aufzuarbeiten, und das Opfer um Verzeihung bitten.
Laut einer am Donnerstag veröffentlichten Studie über sexuelle und andere Missbrauchsfälle in kirchlichen Kinderheimen sind von Ende der 40er-Jahre bis Anfang der 70er Jahre bis zu einer halben Millionen Menschen betroffen gewesen. Religionswissenschaftler Traugott Jähnichen von der Universität Bochum sagte, dass es sich um ein "breites gesellschaftliches Problem" handelte. "Heimkindsein war ein Stigma." Damit zu leben, sei für Betroffene mitunter bis heute sehr schwierig, sagte Jähnichen.
Vielen Betroffenen wird nicht geglaubt
Der Abschlussbericht der Regierungsbeauftragten basiert auf einer Auswertung von 13.000 Anrufen und Briefen, die die Geschäftsstelle erreichten. Zudem wurden Studien einbezogen, Psychotherapeuten befragt und zahlreiche Gespräche mit Experten aus Beratungsstellen und Betroffeneninitiativen geführt.
Opfer sexuellen Missbrauchs brechen demnach oft erst nach langer Zeit ihr Schweigen. Der Leiter der wissenschaftlichen Begleitforschung, Jörg Fegert, sagte, bei 90 Prozent derer, die sich meldeten, habe das Missbrauchsgeschehen in der Vergangenheit gelegen. Vielen sei nicht geglaubt und nicht geholfen worden, sagte der Professor für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Ulm. Opfer beklagten als langfristige Folgen vermehrt körperliche Beschwerden, Beziehungsprobleme und Alpträume, aber auch Leistungsbeeinträchtigungen, mangelndes Selbstwertgefühl sowie Probleme mit Körperlichkeit und Sexualität.
Bergmann forderte eine Anhebung der Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche auf 30 Jahre, gerechnet ab dem 21. Lebensjahr. Ein entsprechender Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellem Missbrauchs sieht dagegen vor, dass die Verjährungsfrist von bisher drei auf 30 Jahre verlängert wird, aber gerechnet ab dem Tatzeitpunkt. Die Vorschläge des Justizministeriums erforderten kleine Nachbesserungen, sagte Bergmann.
Auch für mehr Zeit bei der Anzeigenerstattung sprach sich Bergmann aus. Aktuell verjährt ein Fall bei Jugendlichen in der Regel nach fünf Jahren und bei Kindern nach zehn Jahren, gerechnet ab dem 18. Lebensjahr. Nach Ansicht von Bergmann sollte der Verjährungsbeginn frühestens ab dem 21. Lebensjahr einsetzen.
Bayerns Justizministerin Beate Merk sagte dazu, wer als Kind sexuellen Missbrauch erleben müsse, benötige viel Zeit zur Verarbeitung. Viele Betroffenen trügen die Entscheidung für oder gegen eine Anzeige jahrelang mit sich herum. "Der Weg zu den Gerichten muss länger offenstehen", forderte auch Merk.
dapd
