EU möchte Kleinstbetriebe von Bilanzierungspflicht befreien
Von Roman Leuthner
Weniger Bürokratie?
Bekanntlich hat jede Medaille zwei Seiten. Im vorliegenden Fall ist dies keine beliebige Metapher, sondern der Kern der Geschichte.
Worum geht es? Das EU-Parlament startet zurzeit eine Initiative, die darauf abzielt, die Bürokratielasten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) abzubauen, besonders aber für Kleinstbetriebe bis maximal zehn Mitarbeiter. Ihre Vorschläge gehen zurück auf Ideen der so genannten Stoiber-Gruppe. Demnach sollen Kleinstbetriebe mit einem Jahresumsatz von maximal einer Million Euro und einer Bilanzsumme von höchstens 500.000 Euro von der Verpflichtung ausgenommen werden, einen Jahresabschluss vorlegen zu müssen. Dieser Verzicht auf eine Bilanzierung soll den Betrieben Zeit und Kosten sparen und ihren Verwaltungsaufwand mithin schlanker machen. Damit sind die etwa eine halbe Million Handwerker, die in die vom EU-Parlament vorgegebene Größenklasse fallen, natürlich nicht von einer reduzierten Gewinn- und Verlustrechnung enthoben. Eine Kostenrechnung benötigen sie ohnehin für das Finanzamt und ihre steuerlichen Erklärungen. Gleichwohl: Wer möchte da nicht in die Hände klatschen und sich mit den Handwerkern freuen, die sich künftig weniger mit den Finessen ihrer Buchhaltung, sondern mehr mit der Kundenakquise und der Auftragsabwicklung beschäftigen können?
Die andere Seite dieser auf den ersten Blick glänzenden Medaille allerdings wird dann sichtbar, wenn sie der Kreditsachbearbeiter für Unternehmenskunden hinter dem Schalter der Bank in die Hand nimmt und dreht und wendet. Denn welche üblen Sumpfgewächse die staatliche Bürokratie auch immer hervorbringen mag - zugleich erzeugt sie auch ein gewisses Maß an Sicherheit. Bisweilen ein wenig zu viel, so dass die individuelle Gestaltungsfreiheit zu kurz kommt. Das ist richtig - aber immerhin.
Auf die hier bezeichneten Sicherheiten greifen - im wahrsten Sinne des Wortes - die Banken zurück. In den Augen vieler Kreditinstitute ist die Vorlage einer ordentlichen Bilanz gerade eine selbstverständliche Verpflichtung. Und dabei kann der Bank kein Vorwurf gemacht werden, denn sie selbst muss sich auf der Grundlage verschärfter Kreditvergaberichtlinien unter Basel II und der sich aus der Finanzkrise ergebenden Restriktionen schützen. Deshalb stellt sich die Frage, ob die Banken nicht doch auch in Zukunft die Vorlage einer Bilanz verlangen und damit den ersehnten Bürokratieabbau konterkarieren.
Die zwei Seiten dieser Medaille sind deshalb ein typisches Beispiel für die häufig lauteren Absichten und Initiativen der Politik und ihre Umsetzbarkeit in der Praxis. Doch letztlich wäre schon viel gewonnen, wenn möglichst viele Betriebe die Initiative zum Anlass nehmen, künftig eine vernünftige Kostenrechnung durchzuführen.
Dann hätte diese Medaille sogar zwei glänzende Seiten.