Der Kirch-Prozess ist für die beklagte Deutsche Bank am Donnerstag Chefsache im wahrsten Sinne des Wortes. Josef Ackermann muss selbst vor dem Oberlandesgericht München als Zeuge auftreten, um den Lapsus seines Vorgängers Rolf Breuer aus dem Jahr 2002 auszubügeln, dessentwegen es für die Bank jetzt um Milliarden Euro geht. Doch vorher muss Ackermann erst einmal vier Stockwerke Treppen steigen.
Ackermann muss Treppensteigen
München (dapd). Der Kirch-Prozess ist für die beklagte Deutsche Bank am Donnerstag Chefsache im wahrsten Sinne des Wortes. Josef Ackermann muss selbst vor dem Oberlandesgericht München als Zeuge auftreten, um den Lapsus seines Vorgängers Rolf Breuer aus dem Jahr 2002 auszubügeln, dessentwegen es für die Bank jetzt um Milliarden Euro geht. Doch vorher muss Ackermann erst einmal vier Stockwerke Treppen steigen. Im Gerichtsgebäude in München ist der Aufzug ausgefallen.
Nach außen hin gut gelaunt betritt Ackermann den Gerichtssaal. Dann korrigiert er Richter Guido Kotschy gleich nach dessen ersten Worten: Er sei Vorsitzender des Vorstands, nicht dessen Sprecher, belehrt der Bankchef den Richter.
Danach geht es um die Vorstandssitzung am 29. Januar 2002 - kurz vor dem berüchtigten Interview, in dem der damalige Bankchef Breuer öffentlich bezweifelt hatte, dass der mit 6,5 Milliarden Euro verschuldete Kirch noch frisches Geld bekommt. Zwei Monate später war Kirch pleite. Die Frage, die das Gericht am Donnerstag klären will, ist, ob Breuer Kirch in eine Lage drängen wollte, in der dieser ein für die Bank lukratives Beratungsangebot annähme. Das werfen die Anwälte Kirchs der Bank vor. Breuer hat dies bereits in der Vergangenheit bestritten. Nun untermauern auch Ackermann und drei aktuelle beziehungsweise ehemalige Vorstandskollege diese Version.
"Ich gebe offen zu: Ich wollte kein Mandat von Herrn Kirch", sagt Ackermann. Auch Aufsichtsrat Clemens Börsig berichtet aus der damaligen Sitzung: "Keiner am Tisch hatte ein verstärktes Interesse an einem Mandat der Kirch-Gruppe". Man habe Kirch nur anstandshalber fragen wollen. Trifft dies zu, fiele die Argumentation der Kläger, Breuer habe Kirch zu einem Mandat drängen wollen, in sich zusammen.
Auf jeden Fall, betont Ackermann, habe es am 29. Januar keinen Beschluss gegeben, an Kirch heranzutreten. Denn falls das so gewesen wäre, wäre er als Verantwortlicher für das Investmentbanking dafür zuständig gewesen. Er habe aber keinen entsprechenden Auftrag erhalten.
Daneben debattieren Gericht und Manager am Donnerstag um die exakte Übersetzung und Bedeutung des englischsprachigen Protokolls der Vorstandssitzung. "DB has been asked whether we could act as a mediator", steht darin. Die Deutsche Bank sei gefragt worden, ob sie als Mittler agieren könne. Das dies in der Vergangenheitsform stehe, deute doch darauf hin, dass es bereits Gespräche gebe, betont das Gericht.
Ackermann weist das zurück. "Ich war zuständig", betont er. Er sei aber nicht angesprochen worden. Aus seiner Sicht habe es keine Gespräche gegeben. Dabei bleibt er auch, nachdem ihm die Richter eine Eidesstattliche Erklärung Breuers vorlegen, dass dieser sich am 9. Februar unter vier Augen mit Kirch getroffen habe und einen Schutzschild angeboten habe. Überzeugend erklären, warum dann im Protokoll steht, die Bank sei gefragt worden, kann Ackermann aber nicht. Dass der Perfekt und nicht der Imperfekt stehe, zeige, dass es noch nicht im abgeschlossenen Stadium war, versucht er es. Doch Richter Kotschy sagt nur: "Herr Dr. Ackermann, das ist nicht überzeugend."
Auch Börsig hatte sich zuvor erfolglos damit versucht, dem Gericht zu erklären, dass der Perfekt im Englischen doch etwas ganz anderes sei. Nur Personalvorstand Herrmann-Josef Lamberti gibt sich einsichtiger. Doch wer an die Bank herangetreten sei, kann er mangels direkter Erinnerung nur aus dem Kontext des Protokolls vermuten: Die Mitglieder eines Gesprächs bei Kanzler Gerhard Schröder vielleicht oder Medienmogul Rupert Murdoch.
Einen Lapsus leistet sich am Donnerstag aber Börsig, als er zu Beginn seiner Aussage seine Adresse falsch angibt. Als er deswegen später noch einmal vor das Gericht muss, sagt er: "Mir ist ein grober Fehler unterlaufen, für den ich mich sofort entschuldigen möchte." Und dann reicht er seine korrekte Adresse nach.
dapd
