Die Justizminister der Länder plädieren für weitere Schritte zur Eindämmung der Klageflut gegen die Hartz-IV-Reformen. Sie beschlossen bei der Justizministerkonferenz in Halle (Sachsen-Anhalt) am Mittwoch einstimmig einen entsprechenden Antrag des Landes Berlin, wie die Justizverwaltung der Hauptstadt mitteilte.
Justizminister beschließen neue Schritte gegen Hartz-IV-Klageflut
Halle/Berlin (dapd). Die Justizminister der Länder plädieren für weitere Schritte zur Eindämmung der Klageflut gegen die Hartz-IV-Reformen. Sie beschlossen bei der Justizministerkonferenz in Halle (Sachsen-Anhalt) am Mittwoch einstimmig einen entsprechenden Antrag des Landes Berlin, wie die Justizverwaltung der Hauptstadt mitteilte.
Es solle nun umgehend von einer Arbeitsgruppe ein konkreter Gesetzvorschlag ausgearbeitet werden, sagte ein Sprecher der Berliner Behörde. Der Arbeitsgruppe würden neben Berlin Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland- Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen angehören.
Im vergangenen Jahr hatten die Sozialgerichte den Angaben zufolge mit bundesweit 180.000 neuen Verfahren einen neuen Höchststand registriert. Das Berliner Sozialgericht als bundesweit größtes hat nach Einschätzung von Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) die Grenze der Belastbarkeit erreicht.
Die Justizsenatorin forderte beispielsweise, die Jobcenter an den Gerichtskosten zu beteiligen. "Die Hälfte der Hartz-IV-Klagen ist zumindest teilweise berechtigt. Wenn die Jobcenter an den Kosten dieser Gerichtsverfahren beteiligt werden, wächst der Anreiz für die Behörden, solche Verfahren bereits im Vorfeld zu vermeiden", sagte die Senatorin.
Die meisten Sozialbehörden, zum Beispiel die gesetzliche Rentenversicherung oder Krankenkasse, seien verpflichtet, für jedes Verfahren beim Sozialgericht eine Kostenpauschale zu bezahlen. Es sei nicht einzusehen, warum ausgerechnet die Jobcenter als die Behörde, welche an den meisten Sozialgerichtsverfahren beteiligt seien, von dieser Abgabe befreit wurden, sagte von der Aue.
Zudem bedauerte die Justizsenatorin, "dass die Vorschläge der Justizministerkonferenz vom Herbst 2010 zur Vermeidung von Hartz-IV-Streitigkeiten bislang nur in geringem Umfang vom Bund umgesetzt worden sind". Sie bezogen sich nach Angaben der Verwaltung beispielsweise auf die komplizierte Anrechnung von Einkommen auf Hartz-IV-Leistungen oder die fehleranfälligen Regelungen zu Sanktionen. Die neuen Vorschläge sollen das Prozessrecht betreffen.
dapd
