Wer im EU-Ausland ein Praktikum absolviert, hat Anspruch auf Bafög Gericht kippt Bafög-Regelungen für Auslandspraktika

Wer im EU-Ausland ein Praktikum absolviert, hat Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög). Dies entschied das Verwaltungsgericht Münster am Dienstag und kippte damit eine bisherige Regelung des deutschen Ausbildungsförderungsrechts als europarechtswidrig.

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Gericht kippt Bafög-Regelungen für Auslandspraktika

Münster (dapd). Wer im EU-Ausland ein Praktikum absolviert, hat Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög). Dies entschied das Verwaltungsgericht Münster am Dienstag und kippte damit eine bisherige Regelung des deutschen Ausbildungsförderungsrechts als europarechtswidrig. Eine angehende Erzieherin aus dem Münsterland erhält deshalb nachträglich Bafög für ihr Praktikum im niederländischen Den Haag.

In dem Fall hatte die Frau geklagt, weil ihr Bafög für ein Praktikum in den Niederlanden mit dem Hinweis verweigert wurde, dass der Unterrichtsplan der Frau ein Berufspraktikum im Ausland nicht zwingend vorschreibe. Das Verwaltungsgericht gab jedoch der Klägerin Recht und sah in der Regelung eine unzulässige Einschränkung der von der EU garantierten Freizügigkeit und einen Verstoß gegen europarechtliche Grundsätze.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils wurde eine Revision zugelassen.

(Az: 6 K 919/08)

dapd