Der CDU-Landtagsabgeordnete Michael Billen muss sich nun doch wegen der sogenannten Polizeidatenaffäre vor Gericht verantworten. Billen sei "der Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses und der Verletzung von Privatgeheimnissen hinreichend verdächtig", teilte das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken am Dienstag mit.
CDU-Abgeordneter Billen kommt doch vor Gericht
Zweibrücken (dapd). Der CDU-Landtagsabgeordnete Michael Billen muss sich nun doch wegen der sogenannten Polizeidatenaffäre vor Gericht verantworten. Billen sei "der Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses und der Verletzung von Privatgeheimnissen hinreichend verdächtig", teilte das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken am Dienstag mit. Das OLG ordnete an, dass die Hauptverhandlung gegen den CDU-Politiker vor dem Landgericht Landau stattzufinden hat. Dabei soll sich Billen gemeinsam mit seiner Tochter, einer Landauer Polizistin, verantworten.
Damit gab das OLG einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Landau gegen eine Entscheidung des dortigen Landgerichts statt. Das Landgericht hatte einen Prozess gegen Billen im November mit der Begründung abgelehnt, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft reichten für eine Verurteilung nicht aus.
Hintergrund ist die Nürburgringaffäre. Die Staatsanwaltschaft wirft Billen vor, sich unter Mithilfe seiner Tochter Personaldaten über Geschäftspartner der Nürburgring GmbH aus dem Polizeilichen Informationssystem POLIS illegal besorgt zu haben. Billen hat zugegeben, die POLIS-Unterlagen bei seiner Tochter "abgegriffen" zu haben, allerdings ohne deren Wissen.
Billen hatte infolge der Affäre in der vergangenen Legislaturperiode alle seine Parteiämter verloren. Die ebenfalls geforderte Rückgabe seines Abgeordnetenmandats hatte er allerdings verweigert und ließ lediglich auf Drängen der CDU-Spitze seine Fraktionsmitgliedschaft ruhen.
Bei der Landtagswahl am 27. März wurde Billen dann gegen den erklärten Willen der Parteispitze von der Parteibasis in seinem Wahlkreis erneut als Direktkandidat aufgestellt. Nachdem er das Mandat dann bei der Wahl verteidigen konnte, wird er der neuen CDU-Fraktion nun wieder angehören.
Dass er sich nun doch vor Gericht wird verantworten müssen, nimmt der 55-Jährige nach eigenen Angaben "sehr gelassen". Das werde an seiner politischen Arbeit "keinen Millimeter ändern", sagte Billen am Dienstag auf dapd-Anfrage. Bei der Konstituierung des Landtags werde er am Mittwoch wie geplant vorne in der zweiten Reihe der CDU-Fraktion Platz nehmen.
Das bestätigte auch der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Hans-Josef Bracht. Billen sei bei der Landtagswahl von den Wählern in Kenntnis der Vorwürfe gegen seine Person direkt wiedergewählt worden. In einem noch laufenden Verfahren gebe es deshalb für die Fraktion vorerst kein Grund zu handeln. Die Situation ändere sich erst in dem Moment, wenn Billen möglicherweise verurteilt würde.
SPD-Generalsekretär Alexander Schweitzer dagegen forderte, CDU-Fraktionschefin Julia Klöckner müsse "in angemessener Weise Stellung zum weiteren Umgang mit Michael Billen" nehmen. Eine SPD-Sprecherin ergänzte auf Nachfrage, Klöckner solle wie ihr Vorgänger Christian Baldauf "den Status Billens als Fraktionsmitglied klären".
Im Gegensatz zu Billen selbst war die Anklage gegen seine Tochter nie fallen gelassen worden. Das gegen sie bereits beim Amtsgericht eröffnete Verfahren soll nun laut OLG wieder mit dem Verfahren gegen den Vater zusammengeführt werden.
dapd
