Nach der Aberkennung ihres Doktortitels wegen Plagiatsvorwürfen muss eine Dozentin der Fachhochschule (FH) Frankfurt sämtliche Tätigkeiten für die FH ruhen lassen. Alle Benotungen in Prüfungen, von Klausuren und Abschlussarbeiten durch die Hochschullehrerin behielten jedoch ihre Gültigkeit, teilte die FH-Leitung am Dienstag mit: "Dies ist für unsere Studierenden eine wichtige Nachricht."
Dozentin muss nach Plagiatsvorwürfen Lehrtätigkeit ruhen lassen
Frankfurt/Main (dapd). Nach der Aberkennung ihres Doktortitels wegen Plagiatsvorwürfen muss eine Dozentin der Fachhochschule (FH) Frankfurt sämtliche Tätigkeiten für die FH ruhen lassen. Alle Benotungen in Prüfungen, von Klausuren und Abschlussarbeiten durch die Hochschullehrerin behielten jedoch ihre Gültigkeit, teilte die FH-Leitung am Dienstag mit: "Dies ist für unsere Studierenden eine wichtige Nachricht."
Aktuell stünden noch die Gutachten für zwei Abschlussarbeiten durch die suspendierte Dozentin aus. An deren Stelle als Erstbetreuerin rücke der jeweilige Koreferent, teilte die FH-Leitung weiter mit. Bei erst angemeldeten Arbeiten dürften die Studenten andere Betreuer auswählen. Dies betreffe drei Fälle. Der Forschungsbereich sei von der Aberkennung des Doktorgrads nicht betroffen, da keine offenen Verpflichtungen aus der Drittmittelförderung vorlägen.
Die Wissenschaftlerin hatte den Titel an der Technischen Universität (TU) Darmstadt erworben und nach Bekanntwerden der Vorwürfe aberkannt bekommen. Eine Klage blieb ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Darmstadt gab vor zwei Wochen bekannt, dass die Hochschullehrerin etwa ein Viertel ihrer Doktorarbeit aus Werken anderer Autoren übernommen habe, ohne diese kenntlich zu machen. Das Gericht geht von einer vorsätzlichen Täuschung aus. Bekannt geworden waren die Plagiatsvorwürfe durch den Hinweis einer betroffenen Autorin.
dapd
