Gekaufte Ware kann auch ohne Kassenbon und Originalverpackung im Geschäft oder beim Internethändler zurückgegeben werden. Es gibt keine Rechtsgrundlage, wonach Ware nur in der Originalverpackung zurückgeben werden kann, wie die Zeitschrift "Finanztest" in ihrer neuen Ausgabe berichtet. Für einen Umtausch reicht auch eine Kartenabrechnung oder ein Zeuge, der beim Kauf dabei war.
Umtausch auch ohne Beleg und Originalverpackung möglich
Berlin (dapd). Gekaufte Ware kann auch ohne Kassenbon und Originalverpackung im Geschäft oder beim Internethändler zurückgegeben werden. Es gibt keine Rechtsgrundlage, wonach Ware nur in der Originalverpackung zurückgeben werden kann, wie die Zeitschrift "Finanztest" in ihrer neuen Ausgabe berichtet. Für einen Umtausch reicht auch eine Kartenabrechnung oder ein Zeuge, der beim Kauf dabei war. Der Kassenbon ist nicht unbedingt notwendig.
Die "Finanztest"-Autoren weisen darauf hin, dass sich der Verkäufer um Reparatur, Ersatz und Umtausch von mangelhafter Ware kümmern muss, selbst wenn Originalverpackung und Kassenbon schon im Altpapier sind. Der Hersteller steht dabei nicht in der Pflicht.
Am einfachsten sei der Umtausch für Kunden, die im Versandhandel eingekauft haben, schreiben die Verbraucherschützer. Sie können bestellte Waren innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückschicken.
dapd
