Kauder: Neuer Glücksspielstaatsvertrag ist verfassungswidrig Gravierende Mängel

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder, warnt die Bundesländer davor, den neuen Glücksspielstaatsvertrag wie geplant zu beschließen. "Die Auflagen des Staatsvertrags für private Spielhallen verstoßen gegen die Verfassung", sagte der CDU-Politiker der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

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Gravierende Mängel

Osnabrück (dapd). Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder, warnt die Bundesländer davor, den neuen Glücksspielstaatsvertrag wie geplant zu beschließen. "Die Auflagen des Staatsvertrags für private Spielhallen verstoßen gegen die Verfassung", sagte der CDU-Politiker der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Wenn die Pläne zum 1. Januar 2012 umgesetzt würden, "wird der Glücksspielstaatsvertrag aus meiner Sicht beim Bundesverfassungsgericht durchfallen", fügte Kauder hinzu. Auf den Staat kämen Schadenersatzansprüche in mindestens zweistelliger Millionenhöhe zu, wenn die Glücksspielbranche etwaige Einnahmeausfälle gerichtlich geltend mache, sagte Kauder.

Nach Einschätzung des Rechtsexperten der Union hat der Glücksspielstaatsvertrag mehrere gravierende juristische Mängel. "Es geht nicht an, dass bisher erlaubte Spielhallen spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des neuen Staatsvertrages automatisch die Erlaubnis verlieren", warnte Kauder. Das sei ein verfassungswidriger Eingriff in fremdes Eigentum. Zugleich verstoße die Regelung gegen das rechtsstaatliche Verbot rückwirkender Gesetze.

Die Glücksspielbranche befürchtet wegen des neuen Staatsvertrags einen "Kahlschlag" bei den bundesweit rund 10.000 Spielhallen. Der Vertrag soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.

dapd