Berlin hat als erstes Bundesland ein Spielhallengesetz beschlossen. Im Abgeordnetenhaus stimmte am Donnerstag die Fraktionen von SPD, CDU, Grüne und Linke für einen entsprechenden Gesetzentwurf. Die FDP stimmte mit Nein.
Berlin beschließt als erstes Bundesland Spielhallengesetz
Berlin (dapd-bln). Berlin hat als erstes Bundesland ein Spielhallengesetz beschlossen. Im Abgeordnetenhaus stimmte am Donnerstag die Fraktionen von SPD, CDU, Grüne und Linke für einen entsprechenden Gesetzentwurf. Die FDP stimmte mit Nein.
Mit dem Gesetz sollen die Zahl der Spielhallen und die Spielsucht eingedämmt werden. Nach Angaben von Experten leben in Berlin insgesamt rund 37.000 Menschen mit problematischem oder krankhaftem Suchtverhalten beim Glücksspiel.
Vorgesehen sind strengere Vorschriften zum Aufstellen der Automaten. So sollen ein Mindestabstand von 500 Metern zwischen Hallen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie eine Obergrenze von acht Geräten festgeschrieben werden. Die Schließzeit soll von einer auf acht Stunden erweitert werden. Außerdem müssen die Mitarbeiter den Nachweis erbringen, Spielsucht erkennen zu können.
Berlin nutzt mit dem Gesetz nach Angaben der Wirtschaftsverwaltung als erstes Bundesland die vom Bund auf die Länder übertragene Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich. Hintergrund ist die drastische Zunahme von Spielhallen in Berlin. Die Zahl der Geld-Gewinnspielgeräte hat sich in den vergangenen vier Jahren auf mehr als 10.000 fast verdoppelt.
Anfang 2011 hatte Berlin bereits die Vergnügungssteuer auf Spielautomaten von 11 auf 20 Prozent erhöht. Die Senatsfinanzverwaltung rechnet mit Steuereinnahmen in Höhe von 25,4 Millionen Euro pro Jahr.
dapd
