Die Staatsanwaltschaft hat bei der Neuauflage des Prozesses wegen Misshandlung von Bundeswehrrekruten Geldstrafen für die sieben Angeklagten gefordert. Staatsanwalt Michael Frericks nannte die ehemaligen Unteroffiziere zum Prozessauftakt am Donnerstag vor dem Landgericht Münster "Mitläufer".
Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafen im Rekrutenprozess
Münster (dapd). Die Staatsanwaltschaft hat bei der Neuauflage des Prozesses wegen Misshandlung von Bundeswehrrekruten Geldstrafen für die sieben Angeklagten gefordert. Staatsanwalt Michael Frericks nannte die ehemaligen Unteroffiziere zum Prozessauftakt am Donnerstag vor dem Landgericht Münster "Mitläufer". Aus den Reihen der Verteidiger wurde die Forderung nach einer Einstellung des seit fast sieben Jahren andauernden Rechtsstreits wegen "überlanger Verfahrensdauer" laut. Dies lehnte die Staatsanwaltschaft ab.
Den sieben Angeklagten, von denen keiner mehr der Bundeswehr angehört, wird vorgeworfen, im Sommer 2004 an vier simulierten Geiselnahmen, die nach Abschluss eines Nachtmarsches inszeniert wurden, teilgenommen zu haben. Dabei waren mehr als 160 Rekruten der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne überfallen, misshandelt und entwürdigend behandelt worden. Zum Teil erhielten die Rekruten Stromschläge oder ihnen wurde Wasser in Mund und Nase geschüttet. Einige Soldaten wurden mit Fußtritten malträtiert.
Richter Michael Skawran machte deutlich, dass der erneute Prozess klären solle, ob die Angeklagten auf Befehl gehandelt hätten und ob der Befehl für sie als "offensichtlich rechtswidrig erkennbar" gewesen sei. Ihnen werde vorgeworfen, sich an dem Überfallkommando beteiligt zu haben, nicht jedoch an den Misshandlungen.
In dem bislang längsten Prozess in der Geschichte der Bundeswehr, der im März 2008 zu Ende gegangen war, waren neun angeklagte ehemalige Bundeswehrausbilder zu Bewährungs- oder Geldstrafen verurteilt und sechs weitere freigesprochen worden. Gegen drei Angeklagte wurde das Verfahren wegen ihres geringen Tatbeitrages eingestellt. Der Bundesgerichtshof ließ die Revision der Staatsanwaltschaft zu und verwies das Verfahren zurück nach Münster.
dapd
