Der Datenklau wird Schule machen

Gegen den Datenankauf

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    Gerhart Baum (FDP) ist Rechtsanwalt und war Bundesinnenminister Foto: privat
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    Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer.Foto:

Der Datenklau wird Schule machen

Wer will nicht Steuersünder verfolgen. Darüber sollten wir nicht streiten. Es geht darum, ob der Ankauf illegal erlangter Bankdaten durch einen Rechtsstaat gerechtfertigt werden kann. Die Volksmeinung kann hier nicht Maßstab sein. Vielmehr ist es - bis auf wenige Ausnahmen - einem Rechtsstaat unwürdig, sich mit Kriminellen zu verbünden. Es kann nicht sein, dass der Staat sich auf diesem Umweg Daten beschafft, die er so niemals selbst ermitteln könnte. Nehmen wir mal an, jemand beschafft sich durch Eindringen in die Computer einzelner Menschen Daten, die Hinweise auf Rechtsverstöße geben können und bietet sie dem Staat an. In einem Grundsatzurteil hat das Bundesverfassungsgericht 2008 strikt festgelegt, dass der Staat nur unter ganz engen Bedingungen, wenn also ein schweres Verbrechen droht, diese Daten nutzen darf. Ich will damit zeigen, dass wir uns im sensiblen Bereich des Datenschutzes befinden, der nach unserer Verfassung ein Grundrecht ist. Durch den Ankauf der Schweizer Daten wird dieses Grundrecht beschädigt - und dies, obwohl in der Koalitionsvereinbarung festgelegt ist, den Datenschutz gesetzlich stärker zu schützen. Der Staat hat dies in den letzten Jahren sträflich versäumt. Millionen von Daten werden täglich weltweit gesammelt, weiterverbreitet, verarbeitet. Unsere Privatheit wird immer stärker gefährdet. Dabei ist ihr Schutz auch der Schutz unserer Demokratie. Die Entscheidung hat eine wichtige datenschutzpolitische Komponente. Darauf hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, hingewiesen. Sie wird Nachahmungstäter motivieren. Wie reagiert denn der Staat, wenn ungetreue Mitarbeiter mögliche Rechtsverstöße in einer Anwaltskanzlei, Arztpraxis oder in einem Handwerksbetrieb zum Kauf anbieten? Kauft der Staat dann auch? Das wäre eine Förderung des Denunziantentums. Im Übrigen gibt es Rechtsmeinungen, die von der Strafbarkeit der Aufkäufer gestohlener Daten ausgehen. Aus meiner Sicht gibt es nur einen Ausweg: Ein Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz, durch das Steuersünder ihren Schutz weitgehend verlieren.