Zum Abschluss eines fünftägigen Plädoyers hat die Verteidigung des mutmaßlichen KZ-Wachmanns John Demjanjuk Freispruch gefordert. Zudem verlangte Anwalt Ulrich Busch am Mittwoch vor dem Landgericht München II die Haftentlassung seines Mandanten und eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft. Deutschland solle seinen Mandanten im Kreise seiner Familie in Ruhe sterben lassen.
Demjanjuk-Verteidiger beantragt Freispruch
München (dapd). Zum Abschluss eines fünftägigen Plädoyers hat die Verteidigung des mutmaßlichen KZ-Wachmanns John Demjanjuk Freispruch gefordert. Zudem verlangte Anwalt Ulrich Busch am Mittwoch vor dem Landgericht München II die Haftentlassung seines Mandanten und eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft. Deutschland solle seinen Mandanten im Kreise seiner Familie in Ruhe sterben lassen. Auch der zweite Verteidiger, Günther Maull, schloss sich der Forderung nach einem Freispruch an.
Die Anklage wirft dem 91-jährigen Demjanjuk vor, im Jahr 1943 im Vernichtungslager Sobibór als Hilfswachmann Beihilfe zum Mord an mindestens 27.900 Menschen geleistet zu haben. Der Staatsanwalt hat eine Strafe von sechs Jahren gefordert, Nebenkläger teilweise mehr.
Busch argumentierte, sein Mandant, der Kleinste der Kleinen, werde seit 40 Jahren zum Sündenbock gemacht und solle 70 Jahre nach der Tat zahlen. "Dieser Sündenbock soll im 91. Lebensjahr dafür bezahlen, dass Nachkriegsdeutschland die Bosse des Naziterrorismus nicht oder nicht hinreichend bestraft hat." Damit wolle die Justiz nun wiedergutmachen, dass hochrangige Nazis freigesprochen worden seien.
Der Ausländer Demjanjuk solle am Ende für das Versagen der deutschen Justiz bezahlen, kritisierte Busch. Deutschland mache sich schuldig, indem es diesen Prozess führe. Das Ziel sei: "Auf Kosten dieses alten Mannes Deutschland von seiner Alleinschuld freizusprechen." Busch gab vor Gericht auch zu bedenken: "Eine Verurteilung wird John Demjanjuk nicht überleben."
Busch verlangte ferner, dass man seinem Mandanten - falls er als Hilfswachmann in Sobibór eingesetzt worden sei - Befehlsnotstand zugutehalten müsse. Dies gelte für alle sogenannten Trawniki, schließlich seien sie und teilweise sogar ihre Angehörigen im Falle von Fluch oder Befehlsverweigerung vom Tode bedroht gewesen. Die meisten Fluchtversuche hätten tödlich geendet.
Im Verlauf seines 155 Seiten umfassenden Plädoyers hatte Busch zudem Zweifel an den Beweisen der Staatsanwaltschaft geäußert. Den Dienstausweis - ein zentrales Beweisstück - bezeichnete er beispielsweise als Fälschung des KGBs. Zudem mutmaßte er, dass es angesichts der Widersprüche und Unterschiede in Zeugenaussagen mehrere Demjanjuks gegeben haben müsse. Mehrfach hatte er außerdem das Gericht massiv kritisiert, dass es wichtige Beweise nicht herangezogen habe. Insbesondere ging es um eine sowjetische Akte 1627, von der er sich Entlastendes für seinen Mandanten versprach.
Demjanjuks anderer Verteidiger Maull hatte in seinem weit kürzeren Plädoyer betont, dass deutsche Gerichte gar nicht für seinen Mandanten zuständig seien. Dass der Bundesgerichtshof dem Landgericht München die Zuständigkeit übertragen habe, sei ein Irrtum, der nur durch einen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens geheilt werden könne.
Die Urteilsverkündung in dem Prozess, der sich bereits seit 2009 hinzieht, wird für Donnerstag erwartet. Es wäre der 93. Prozesstag.
dapd
