Pro & Contra KMU-Jahresabschluss abschaffen?

KMU-Jahresabschluss abschaffen?

PRO: Edmund Stoiber, bayerischer Ministerpräsident a.D. und Vorsitzender der High-Level-Group zum Bürokratieabbau in Brüssel:

Der Abbau von Bürokratiekosten für die Wirtschaft ist das einzige Konjunkturprogramm, das den Staat keinen Cent Gegenfinanzierung kostet. Deshalb müssen den vielen Sonntagsreden zum Bürokratieabbau konkrete Taten folgen. Die Befreiung kleiner Betriebe von der EU-Handelsbilanz ist eine Nagelprobe. Über 16 Millionen kleine Betriebe in Europa betätigen sich ausschließlich lokal und regional in ihrem Heimatland. Es ist nicht notwendig und auch nicht vermittelbar, dass die Europäische Union von diesen Betrieben Jahresbilanz, Geschäftsbericht und Rechnungsprüfung verlangt. Der ZDH und unzählige Unternehmer fordern seit langem diese Entlastung um jedes Jahr mit durchschnittlich 1.200 Euro pro Betrieb. Doch ausgerechnet Steuerberater und Buchprüfer, sonst Mitstreiter gegen Bürokratie, laufen Sturm dagegen. Weshalb? Es ist immer das Gleiche: Alle reden vom Bürokratieabbau, aber wenn eigene Interessen im Spiel sind, wird dieses Ziel plötzlich nicht mehr für so überragend gehalten. Unternehmen müssen schließlich Steuerberater und Buchprüfer für das Testat bezahlen. Die Warnung vor einer Kreditklemme oder gar Standortnachteilen beim Verzicht auf europäische Vorgaben ist unbegründete Angstmache. Die betroffenen Betriebe in Deutschland müssen für das Finanzamt ohnehin eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung über ihre Geschäftsaktivitäten erstellen. Für aktuelle Kreditvergaben sind die EU-rechtlich veröffentlichten Zahlen meist zu alt. Banken und Lieferanten lassen sich in der Regel aktuelle Zahlen vorlegen. Also: Nicht nur über weniger Bürokratie reden handeln!

CONTRA: Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer:

Die EU-Kommission will Kleinstunternehmen entlasten und zur Einsparung von Kosten verhelfen. Aber würde dies mit der Befreiung von der handelsrechtlichen Verpflichtung zum Jahresabschluss tatsächlich erreicht? Die Antwort lautet nein. Denn auch kleine Unternehmen brauchen eine Aufzeichnung ihrer Geschäftsvorfälle. Einnahmen und Ausgaben müssen nachvollziehbar sein, ebenso sind ein Forderungsbuch und ein Anlagenverzeichnis notwendig. Der Vorschlag übersieht zudem völlig, dass das Gros der Unternehmen eine Steuerbilanz vorlegen muss – ihnen bringt der Wegfall des handelsrechtlichen Abschlusses überhaupt keine Erleichterung. Und solche Betriebe, die statt der Steuerbilanz eine Einnahmeüberschussrechnung zu erstellen haben, müssen dem Finanzamt das für seine Kompliziertheit berüchtigte zehnseitige EÜR-Formular vorlegen. Daneben ist der Jahresabschluss eine zentrale Informationsquelle für Banken. Fehlt er, wird kreditsuchenden Kleinstunternehmen die Kapitalbeschaffung erschwert.

Der handelsrechtliche Jahresabschluss dient der Kapitalerhaltung, der Ausschüttungsbemessung sowie dem Gläubigerschutz und er ist die Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung. Die versprochene Entlastung durch seinen Wegfall ist schlicht Augenwischerei.

Nicht zuletzt wäre es ein Rückschritt, wieder eine neue Ausnahme auf EU-Ebene zu schaffen. Es sollte lieber an einer umfassenden Vereinfachung und Entbürokratisierung der Rechnungslegungsrichtlinien gearbeitet werden: Dies würde alle Unternehmen – kleine und große – entlasten.