Anwälte halten einige Vorschriften für verfassungswidrig Kriegsverbrecherprozess: Verteidigung will Verfassungsgericht anrufen

Im Prozess gegen zwei ruandische Kriegsverbrecher vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat die Verteidigung eine Überprüfung des Völkerstrafgesetzbuchs durch das Bundesverfassungsgericht gefordert. Der Antrag werde damit begründet, dass die Anwälte einige Vorschriften für verfassungswidrig hielten, sagte ein Sprecher des Gerichts am Montag auf dapd-Anfrage.

Kriegsverbrecherprozess: Verteidigung will Verfassungsgericht anrufen

Stuttgart (dapd). Im Prozess gegen zwei ruandische Kriegsverbrecher vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat die Verteidigung eine Überprüfung des Völkerstrafgesetzbuchs durch das Bundesverfassungsgericht gefordert. Der Antrag werde damit begründet, dass die Anwälte einige Vorschriften für verfassungswidrig hielten, sagte ein Sprecher des Gerichts am Montag auf dapd-Anfrage.

Zudem verlangt die Verteidigung, den Prozess auszusetzen und den Haftbefehl gegen die beiden Männer aufzuheben. Der Prozess ist bundesweit der erste nach dem seit 30. Juni 2002 geltenden Völkerstrafgesetzbuch.

Seit vergangener Woche müssen sich die beiden mutmaßlichen Rädelsführer einer für Gräueltaten im Bürgerkriegsgebiet Kongo berüchtigten Miliz wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Osten des Landes verantworten.

Der Senat lehnte am Montag zwei Anträge der Verteidigung ab. Die Anwälte der beiden angeklagten Männer hatten gefordert, die Anklage erneut verlesen zu lassen und die Sitzordnung zu verändern. Ein Sprecher des Gerichts sagte, dass die geplante Vernehmung des ersten Zeugen nicht stattfinden konnte.

Die Verteidigung fordert zudem die Einstellung des Verfahrens, da eine politische Motivation vorliege. Deutschland stelle sich auf die Seite der "diktatorischen Regierung" in Ruanda, wenn die "Forces Démocratiques de Libération du Rwanda" (FDLR), die die beiden Männer von Deutschland aus gesteuert haben sollen, als terroristische Vereinigung qualifiziere. Die Bundesanwaltschaft wies diesen Vorwurf nach Angaben des Sprechers zurück. Eine Entscheidung über den Antrag fiel allerdings noch nicht.

dapd