Frankfurter Richter hielten Rami M. Geständnis zugute - Ausbildung im Terrorcamp Al-Kaida-Mitglied zu fast fünf Jahren Haft verurteilt

Der Islamist Rami M. ist wegen Mitgliedschaft im Terrornetzwerk Al-Kaida zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der 25-Jährige habe sich über ein Jahr lang in Waziristan aufgehalten und sich dort in einem Terrorcamp im Umgang mit Waffen ausbilden lassen, sagte der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, Thomas Sagebiel, am Montag zur Begründung.

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Al-Kaida-Mitglied zu fast fünf Jahren Haft verurteilt

Frankfurt/Main (dapd). Der Islamist Rami M. ist wegen Mitgliedschaft im Terrornetzwerk Al-Kaida zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der 25-Jährige habe sich über ein Jahr lang in Waziristan aufgehalten und sich dort in einem Terrorcamp im Umgang mit Waffen ausbilden lassen, sagte der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, Thomas Sagebiel, am Montag zur Begründung.

Der junge Mann sei für "Rattenfänger ein leichtes Opfer" gewesen. Der Richter hielt dem Angeklagten sein umfangreiches Geständnis zugute, gegen ihn spreche jedoch der lange Aufenthalt in Waziristan.

Rami M. bedauerte in seinem Schlusswort seine Taten: "Ich kann nichts anders sagen, als dass ich es sehr bereue." Das sage er nicht nur, weil er jetzt vor Gericht sitze. Sondern er habe schon in Waziristan "alles dafür getan", zurückkehren zu können. Er entschuldige sich bei allen, dass es so weit gekommen sei.

Bereits zum Prozessauftakt hatte das Gericht Rami M. im Gegenzug für ein Geständnis eine Gefängnisstrafe von viereinhalb bis fünf Jahren in Aussicht gestellt. Der Strafrahmen sieht den Angaben zufolge bis zu zehn Jahre vor. Die Kammer entschied, dem jungen Mann zudem dessen zweimonatige Haftzeit in Pakistan doppelt anzurechnen, da die Bedingungen dort weit beschwerlicher als in Deutschland seien.

Gegen Rami M. habe gesprochen, dass er an Kampfhandlungen beteiligt gewesen sei, sagte der Richter. Da sich der Angeklagte körperlich überfordert gefühlt habe, holte er sich von einem führenden Al-Kaida-Mitglied die Erlaubnis, nach Deutschland zurückkehren zu dürfen. Hier sollte Rami M. den Angaben zufolge 20.000 Euro Spendengelder pro Halbjahr für die Terrororganisation einsammeln und beim Aufbau eines Netzwerks behilflich sein.

"Inwieweit dieses Versprechen ein Vorwand war, um die Erlaubnis zu bekommen, müssen wir offen lassen", sagte Sagebiel. Er bezeichnete es aber als glaubhaft, dass sich Rami M. zu diesem Zeitpunkt bereits innerlich von Al-Kaida distanziert hatte. Der junge Mann sei freiwillig zurückgekehrt, obwohl er sich bewusst war, dass er sich hier einer Strafverfolgung stellen musste. Er nahm Kontakt zur Deutschen Botschaft in Islamabad auf, wurde auf dem Weg dorthin jedoch vom pakistanischen Geheimdienst festgenommen.

Die Anklage fußte weitgehend auf seinem Geständnis. Die Bundesanwaltschaft warf Rami M. vor, von Mai 2009 bis zu seiner Festnahme im Juni 2010 Mitglied der Al-Kaida gewesen zu sein. "Von Anfang an war es sein Ziel, am bewaffneten Dschihad teilzunehmen", sagte Staatsanwalt Michael Glaser. Aus seiner religiös fundamentalistischen Überzeugung heraus habe er es als seine Pflicht angesehen, im Kampf gegen die westliche Welt sein Leben einzusetzen - "und gegebenenfalls als Märtyrer zu sterben". Die Bundesanwaltschaft forderte fünf Jahre Haft.

Die Verteidigung plädierte auf viereinhalb Jahre Gefängnis. Anwalt Michael Koch gab zu bedenken, dass ohne das Geständnis seines Mandanten vieles niemals bekanntgeworden sei. Rami M. habe schon in der Vernehmung "detailversessen und abschweifend" berichtet. Alleine die Aussage des ersten Tages fülle 180 A4-Seiten. Aufgrund seiner Naivität sei Rami M. eine "leichte Beute" für diejenigen gewesen, die junge Männer für ihre Ziele rekrutierten, sagte der Anwalt. Doch letztlich habe er einen Weg gesucht, um nach Hause zurückkehren zu können. "Er ist für sich ausgestiegen", sagte Koch.

dapd