Bayerns Justizministerin Merk kritisiert Verfassungsgerichtsurteil zur Sicherungsverwahrung "Ich bin enttäuscht"

Die bayerische Justizministerin Beate Merk hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung kritisiert. "Ich bin enttäuscht", sagte die CSU-Politikerin der Zeitung "Augsburger Allgemeine" (Donnerstagausgabe). "Das ist schon eine deutliche Änderung in der Rechtsprechung." Bislang habe das Verfassungsgericht den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung Priorität eingeräumt.

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"Ich bin enttäuscht"

Augsburg (dapd). Die bayerische Justizministerin Beate Merk hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung kritisiert. "Ich bin enttäuscht", sagte die CSU-Politikerin der Zeitung "Augsburger Allgemeine" (Donnerstagausgabe). "Das ist schon eine deutliche Änderung in der Rechtsprechung." Bislang habe das Verfassungsgericht den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung Priorität eingeräumt. "Jetzt stärkt es das Freiheitsrecht des Täters", sagte Merk.

Die Ministerin pochte bei der nun nötigen Reform auf eine Mitsprache der Bundesländer: Die Politik müsse schnell handeln und habe wenig Zeit. "Die Neuregelung im Bundesgesetz sollte jedoch im Benehmen mit den Bundesländern erfolgen."

Die CSU-Politikerin schloss nicht aus, dass nach dem Ablauf der Überprüfungsfrist der Gerichte auch in Bayern einzelne der 34 Täter freikommen werden, die sich derzeit nach Verbüßung ihrer Strafe in Sicherungsverwahrung befinden. "Wir müssen unverzüglich prüfen, ob bei diesen Straftätern eine psychische Störung vorliegt oder ob sie hochgefährlich sind", sagte Merk. "Wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind, müssen wir sie freilassen."

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