Bundesdatenschützer Schaar und FDP distanzieren sich von Fragen nach Religion Kritik an Volkszählung "Zensus 2011"

Wenige Tage vor dem Start der bundesweiten Volkszählung "Zensus 2011" hat sich der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar, skeptisch zu dem Vorhaben geäußert. "Ob sich die hohen Kosten für den Zensus rechnen, werden wir wohl erst dann wissen, wenn die Ergebnisse vorliegen", sagte Schaar dem "Hamburger Abendblatt" (Mittwochausgabe).

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Kritik an Volkszählung "Zensus 2011"

Hamburg (dapd). Wenige Tage vor dem Start der bundesweiten Volkszählung "Zensus 2011" hat sich der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar, skeptisch zu dem Vorhaben geäußert. "Ob sich die hohen Kosten für den Zensus rechnen, werden wir wohl erst dann wissen, wenn die Ergebnisse vorliegen", sagte Schaar dem "Hamburger Abendblatt" (Mittwochausgabe). "Ich frage mich aber schon, warum nicht eine Erhebung allein aus den Registern ausgereicht hätte", fügte er hinzu.

Bei der am 9. Mai beginnenden Volkszählung werden nicht nur Datensammlungen von Behörden wie dem Melderegister ausgewertet, sondern auch mit nach Zufall ausgewählten Personen Interviews durchgeführt. Die 46 Fragen beziehen sich auf Alter, Familienstand und Beruf, aber auch auf Weltanschauung und Religionszugehörigkeit.

Die Frage nach der persönlichen Weltanschauung lehnt Datenschützer Schaar jedoch ab. Weder die Abfrage der Religionszugehörigkeit noch die des Glaubensbekenntnisses sei europarechtlich vorgegeben. Daher sollten die Befragten in angemessener Weise darauf hingewiesen werden, dass die Angabe des Glaubensbekenntnisses freiwillig ist.

Auch bei der FDP stoßen diese Fragen auf Ablehnung. Die Vizevorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, sagte dem Blatt, dass die Frage nach der Religionszugehörigkeit für den Zensus eigentlich keine Rolle spielen sollte.

Piltz riet den am Zensus teilnehmenden Bürgern, bei der Offenlegung von persönlichen Angaben zurückhaltend zu sein: "Ich würde schon darauf achten, so wenig wie möglich, also nur so viel wie absolut notwendig, von meinen höchstpersönlichen Daten preiszugeben."

dapd