"Freispruch, Haftentlassung und Haftentschädigung" Verteidigung plädiert im Demjanjuk-Prozess

Im Kriegsverbrecherprozess wegen Beihilfe zum zigtausendfachen Mord gegen den mutmaßlichen KZ-Wächter John Demjanjuk haben am Dienstag die Plädoyers der Verteidigung vor dem Landgericht München II begonnen. Anwalt Ulrich Busch sagte zuvor, er werde am Ende seines auf drei Tage angesetzten Plädoyers "Freispruch, Haftentlassung und Haftentschädigung" fordern. "Und wenn nicht, gibt's Revision."

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Verteidigung plädiert im Demjanjuk-Prozess

München (dapd). Im Kriegsverbrecherprozess wegen Beihilfe zum zigtausendfachen Mord gegen den mutmaßlichen KZ-Wächter John Demjanjuk haben am Dienstag die Plädoyers der Verteidigung vor dem Landgericht München II begonnen. Anwalt Ulrich Busch sagte zuvor, er werde am Ende seines auf drei Tage angesetzten Plädoyers "Freispruch, Haftentlassung und Haftentschädigung" fordern. "Und wenn nicht, gibt's Revision."

Busch betonte, er sei weiterhin überzeugt, dass sein Mandant unschuldig sei. Zum einen sei in keiner Weise bewiesen, dass Demjanjuk Wachmann im Vernichtungslager Sobibór gewesen sei, was dieser auch bestreitet. Zum anderen könne man Demjanjuk selbst dann keinen Vorwurf machen, falls er als Hilfswachmann in Sobibór gewesen sein sollte.

Der Prozess gegen den inzwischen 91 Jahre alten Demjanjuk zieht sich seit 2009 hin. Der Dienstag war bereits der 88. Verhandlungstag. Zu den Gründen für die lange Dauer zählen der schlechte Gesundheitszustand des Angeklagten, der den Prozess aus einem Spezialbett heraus verfolgt, die Tatsache, dass der gesamte Verlauf für Demjanjuk übersetzt werden muss, und eine Vielzahl von Anträgen von Verteidiger Busch. Allein zum Ende der Beweisaufnahme hin hatte er tagelang mehrere hundert Anträge vorgelesen. Auch zu seinem Plädoyer sagte Busch, er wisse nicht, ob ihm die drei dafür vorgesehenen Tage reichen würden. Demjanjuks anderer Verteidiger Günther Maull sagte dagegen, ihm werde wohl eine Stunde reichen. Auch er ist von der Unschuld seines Mandanten überzeugt und will Freispruch fordern.

Demjanjuk soll der Anklage zufolge von März bis September 1943 Hilfswachmann im Vernichtungslager Sobibór in Polen gewesen sein. In dieser Zeit soll er dort Beihilfe zum Mord an mindestens 27.900 Menschen geleistet haben. Die Staatsanwaltschaft hat eine Haftstrafe von sechs Jahren gefordert, einige der Nebenkläger verlangen die Höchststrafe von 15 Jahren. Ein Urteil könnte im Mai fallen.

dapd