Im Koalitionsstreit über die Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze beharrt die FDP darauf, dass nur einzelne Regelungen über 2011 hinaus fortgeschrieben werden. "Wir müssen jetzt prüfen, was hat sich bewährt und was brauchen wir nicht mehr", sagte FDP-Fraktionsvize Gisela Piltz.
FDP gegen pauschale Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze
Berlin (dapd). Im Koalitionsstreit über die Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze beharrt die FDP darauf, dass nur einzelne Regelungen über 2011 hinaus fortgeschrieben werden. "Wir müssen jetzt prüfen, was hat sich bewährt und was brauchen wir nicht mehr", sagte FDP-Fraktionsvize Gisela Piltz. Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte die Festnahmen von drei mutmaßlichen Al-Kaida-Terroristen in Nordrhein-Westfalen dagegen zum Anlass genommen, die generelle Verlängerung der Gesetze zu verlangen. Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz befürwortet ebenfalls eine Verlängerung, hält aber an einer regelmäßigen Überprüfung der Bestimmungen fest. Auch die Grünen sind gegen eine pauschale Verlängerung der Gesetze.
FDP-Fraktionschefin Birgit Homburger stellte klar: "Es wird mit Sicherheit keine pauschale Verlängerung dieser Anti-Terror-Gesetze geben. Wir müssen dort jede einzelne Maßnahme uns mal anschauen." Es gebe Maßnahmen, die hätten sich bewährt und es gebe Maßnahmen, die seien nie angewendet worden.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), sagte: "Wir schauen uns jetzt jede einzelne Vorschrift genau an, ob man sie künftig entbehren kann oder ob sie verlängert werden soll. Unsere Position ist weder, alle Gesetze auslaufen zu lassen, noch unbesehen alle Gesetze zu verlängern."
Bundesinnenminister Friedrich erneuerte unterdessen seine Forderung nach einer Verlängerung der Gesetze, signalisierte aber zugleich Kompromissbereitschaft gegenüber der FDP. "Zwei externe Gutachter haben die bestehenden Anti-Terror-Gesetze geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen: Das Gros der Vorschriften ist sinnvoll und wird von den Behörden maßvoll eingesetzt", sagte der CSU-Politiker.
Zugleich warnte Friedrich die FDP bei der anstehenden Entscheidung über eine Verlängerung der Sonderbefugnisse für die Geheimdienste vor einer Blockade. "Ich bin gegen jeden gesetzgeberischen Aktionismus, aber wir brauchen auch keine parteitaktischen Manöver, sondern Sicherheit und Schutz für unsere Bürger vor Anschlägen."
Der SPD-Innenexperte Wiefelspütz will die Gesetze ebenfalls verlängern, lehnt eine Entfristung aber ab. "Sie müssten immer wieder evaluiert werden, also auf ihre bisherige Effektivität geprüft werden. "Das ist für uns eine Voraussetzung, um der Verlängerung der Gesetze zustimmen zu können", betonte Wiefelspütz. Bislang müssen sie alle fünf Jahre neu evaluiert und vom Bundestag abgesegnet werden.
Zugleich kritisierte Wiefelspütz die Liberalen: "Die Haltung der FDP hat schon etwas Fundamentalistisches an sich. Sie wird den Herausforderungen der Verbrechensbekämpfung nicht gerecht."
SPD-Chef Sigmar Gabriel mahnte zur Besonnenheit. "Uns allen muss klar sein: Die Gefahren des Terrorismus machen nicht vor den deutschen Grenzen halt. Und trotzdem dürfen wir kein Klima der Angst in unserem Land zulassen, bei dem sich die politischen Parteien am Ende jeden Tag mit Forderungen nach schärferen Sicherheitsgesetzen überbieten. Denn das ist es ja, was Terroristen wollen: Den demokratischen Staat und seine Bürgerinnen und Bürger gegeneinander aufbringen."
Die Grünen lehnen eine pauschale Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze ebenfalls ab und fordern stattdessen eine detaillierte und differenzierte Überprüfung aller einzelnen Maßnahmen. "Wir müssen genau schauen, was sich bewährt hat und was möglicherweise überflüssig ist", sagte der innenpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz. Es müsse geprüft werden, welche gesetzlichen Stellschrauben tatsächlich etwas gebracht hätten.
Der von den Bundesministerien für Inneres und Justiz bestellte Gutachter zur Evaluierung der Anti-Terror-Gesetze, Heinrich Amadeus Wolff, befürwortet im Grundsatz die Verlängerung der im Januar 2012 auslaufenden Gesetze. "Gegen eine Verlängerung der meisten Eingriffsbefugnisse bestehen keine gravierenden verfassungsrechtlichen Bedenken", sagte er.
Er schlage jedoch verfahrensrechtliche Verbesserungen vor, fügte der an der Europa-Universität Viadrina lehrende Rechtsprofessor hinzu. So solle die G-10-Kommission des Bundestages "noch intensiver eingebunden werden. Auch die nachträgliche Mitteilung an die Betroffenen sollte verbessert werden." Letzteres kann bis zu 15 Jahre dauern.
dapd
