Im Dauerstreit der Koalition über die Anti-Terror-Gesetze zeichnet sich eine Einigung ab. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) versicherte, er wolle die Regelungen zwar verlängern, aber nicht verschärfen. Das FDP-geführte Justizministerium reagierte darauf mit Erleichterung. Doch die Kontrolle der Geheimdienste solle verstärkt werden, meldete das Nachrichtenmagazin "Focus" am Freitag.
Friedrich: Anti-Terror-Gesetze werden nicht verschärft
Berlin (dapd). Im Dauerstreit der Koalition über die Anti-Terror-Gesetze zeichnet sich eine Einigung ab. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) versicherte, er wolle die Regelungen zwar verlängern, aber nicht verschärfen. Das FDP-geführte Justizministerium reagierte darauf mit Erleichterung. Doch die Kontrolle der Geheimdienste solle verstärkt werden, meldete das Nachrichtenmagazin "Focus" am Freitag.
Friedrich erklärte zu den Bedenken des Koalitionspartners: "Die aktuelle Sicherheitslage allerdings erlaubt keine Aufhebung der von Rot-Grün verabschiedeten Anti-Terror-Gesetze, so wie die FDP das will." Aus seinem Ministerium hieß es dazu, die bisherige Praxis zeige, dass sich die Gesetze grundsätzlich bewährt hätten. Die Erfahrungen der Vergangenheit würden natürlich in die Bewertung einfließen.
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ist grundsätzlich auch für eine Verlängerung, wehrt sich aber dagegen, dies "pauschal" zu tun. Parteikollegen eilten der FDP-Politikerin zur Hilfe. Generalsekretär Christian Lindner erklärte, eine "pauschale Verlängerung der sogenannten Anti-Terror-Gesetze und oder gar deren Verschärfung lehnen wir ab".
Die innenpolitische Sprecherin Gisela Piltz erklärte, die FDP-Fraktion werde einer unbefristeten Verlängerung aller Befugnisse ohne eine genaue Analyse nicht zustimmen. "Der Bundesinnenminister weiß, dass er für eine Entfristung der Maßnahmen die Mehrheit der schwarz-gelben Koalition braucht", sagte Piltz. Bei einigen Befugnissen sei es schon aufgrund der "kaum erfolgten Nutzung in den letzten zehn Jahren höchst zweifelhaft", ob sie noch gebraucht würden. Bei anderen müsse dringend geprüft werden, ob nicht ein milderes Mittel genauso effektiv wäre.
Zum Streit kommt auch noch der Zeitdruck. Im Mai, spätestens Anfang Juni muss es den Angaben zufolge einen Kabinettsbeschluss zu den Anti-Terror-Gesetzen geben. Anderenfalls laufen große Teile zum Januar 2012 aus. Die Gesetze waren von der rot-grünen Bundesregierung als Folge der Anschläge vom 11. September 2001 beschlossen worden. Die Sicherheitsbehörden bekamen damals erweiterte Befugnisse, auf Daten zuzugreifen.
Das Magazin "Focus" berichtete über eine geplante verstärkte Kontrolle der Nachrichtendienste und zitierte aus einem "Vorentwurf" des Ministeriums: "Zu den Auskunftsersuchen soll die rechtsstaatliche Kontrolle durch eine systematisch stimmig ausgestaltete Regelung der Verfahren und Mitteilungspflichten verbessert werden." Menschen, die ins Visier der geheimen Terrorfahnder geraten, sollen vor automatischen Sanktionen in ihrem Alltagsleben bewahrt werden. Konkret bedeute das beispielsweise: Erkundet der Verfassungsschutz, welche Kontenbewegungen es bei einem Verdächtigen gab, darf die Bank dem Kunden nicht das Konto kündigen.
dapd
