Das Greifswalder Verwaltungsgericht hat das von der Hansestadt ausgesprochene Verbot eines für den 1. Mai geplanten Aufmarsches der rechtsextremistischen NPD bestätigt. Damit darf die Demonstration weiterhin nicht stattfinden, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte.
Gericht bestätigt Verbot des NPD-Aufmarschs am 1. Mai
Greifswald (dapd-lmv). Das Greifswalder Verwaltungsgericht hat das von der Hansestadt ausgesprochene Verbot eines für den 1. Mai geplanten Aufmarsches der rechtsextremistischen NPD bestätigt. Damit darf die Demonstration weiterhin nicht stattfinden, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte.
Das Gericht lehnte den Widerspruch der NPD gegen das Verbot ab. Es folgte statt dessen der Argumentation der Kommune, wonach der Aufruf "Unsere Heimat - unsere Arbeit! Fremdarbeiterinvasion stoppen!" gegen die öffentliche Sicherheit verstößt und die Menschenwürde ausländischer Bürger diskreditiert.
Das gewählte Versammlungsmotto erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung, hieß es. In Deutschland lebende ausländische Arbeitnehmer, insbesondere mit polnischer Staatszugehörigkeit, würden verächtlich gemacht und nationalsozialistisches Gedankengut transportiert.
Das Gericht verwies in seiner Begründung darauf, dass der Begriff des "Fremdarbeiters" zur Zeit des Nationalsozialismus für Zwangsarbeiter verwendet worden sei. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde eingelegt werden.
dapd
