Die heftig umstrittene SPD-Broschüre für Schüler im Landkreis Dahme-Spreewald verstößt nach Ansicht des Bundestags nicht gegen das Parteiengesetz. Nach Auswertung der gesamten Broschüre habe die Verwaltung "keine Anhaltspunkte" für eine gesetzwidrige Finanzierung gefunden, sagte Bundestags-Sprecherin Anna Rubinowicz-Gründler am Donnerstag in Berlin.
Bundestag: SPD-Broschüre verstößt nicht gegen Parteiengesetz
Potsdam/Berlin (dapd-lbg). Die heftig umstrittene SPD-Broschüre für Schüler im Landkreis Dahme-Spreewald verstößt nach Ansicht des Bundestags nicht gegen das Parteiengesetz. Nach Auswertung der gesamten Broschüre habe die Verwaltung "keine Anhaltspunkte" für eine gesetzwidrige Finanzierung gefunden, sagte Bundestags-Sprecherin Anna Rubinowicz-Gründler am Donnerstag in Berlin. Damit bestätigte sie einen Bericht der "Märkischen Allgemeinen" (Donnerstagausgabe). Die Brandenburger CDU will aber weiter prüfen, ob die SPD mit dem Verteilen des Heftes das Werbeverbot an Schulen verletzt hat.
Wie die Bundestagssprecherin erläuterte, hat die Landesagentur für Struktur und Arbeit (LASA) nicht für die Broschüre gespendet, sondern sie mit einer Anzeige lediglich gesponsert. Dies sei erlaubt. Eine Spende wäre verboten, weil die LASA eine öffentliche Körperschaft ist, sagte die Sprecherin. Die LASA habe für ihr gezahltes Geld mit der Anzeige eine Gegenleistung bekommen. Als Spende seien nur Geschäfte zu kennzeichnen, für die es keine Gegenleistung gebe.
Die SPD hatte die Broschüre "Kompass Bildung" an Schulen im Landkreis Dahme-Spreewald verteilt. In dem Heft geht es um Möglichkeiten für Jugendliche nach dem Schulabschluss. Sie enthält ein Vorwort der SPD-Kreistagsabgeordneten Tina Fischer und eine Vorstellung aller für die Region relevanten SPD-Politiker. Die LASA hatte den Druck nach Angaben von SPD-Generalsekretär Klaus Ness mit 250 Euro mitfinanziert.
Brandenburgs CDU-Landesgeschäftsführer Christian Große lag das Prüfergebnis aus dem Bundestag am Donnerstag noch nicht vor. Seine Partei hatte den Bundestag gebeten, den Verdacht eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz zu klären. Unabhängig davon wolle die Partei aber auch auf Landesebene klären lassen, ob die SPD mit dem Verteilen der Broschüre gegen das Neutralitätsgebot an Schulen verstoßen habe.
dapd
