Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt seine Kunden vor falschen Zahlungsaufforderungen für angeblich fällige Gebühren. "Ich empfehle allen Schutzrechtsinhabern, genau zu prüfen, ob ein Schreiben wirklich vom Deutschen Patent- und Markenamt stammt", sagte die Präsidentin des DPMA, Cornelia Rudloff-Schäffer, am Donnerstag in München.
Patentamt warnt vor falschen Zahlungsaufforderungen
München (dapd). Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt seine Kunden vor falschen Zahlungsaufforderungen für angeblich fällige Gebühren. "Ich empfehle allen Schutzrechtsinhabern, genau zu prüfen, ob ein Schreiben wirklich vom Deutschen Patent- und Markenamt stammt", sagte die Präsidentin des DPMA, Cornelia Rudloff-Schäffer, am Donnerstag in München.
Aktuell wird besonders vor dem "Deutschen Marken- und Patent Register" gewarnt, das in seinen Schreiben die Hausanschrift des DPMA als Absenderadresse angibt.
Die Angebote, Rechnungen und Überweisungsträger der unseriösen Unternehmen erweckten teilweise den Anschein amtlicher Formulare, teilte das DPMA mit. Sie enthielten detaillierte Angaben wie beispielsweise das Aktenzeichen, Angaben zum Anmelder und zum Schutzrecht. Einige Unternehmen gäben sich auch amtlich anmutende Namen und verwendeten Logos, die an Hoheitszeichen erinnern, hieß es.
Auf ihrer Homepage hat die DPMA die verschiedenen unseriösen Unternehmen aufgelistet.
(dpma.de/service/dasdpmainformiert/warnung/index.html)
dapd
