Kundgebung mit Vogel und Philips nach juristischem Tauziehen vom Verwaltungsgerichtshof erlaubt Umstrittene Islam-Prediger sprechen in Frankfurt

Nach einem heftigen juristischen Tauziehen bis zuletzt haben die umstrittenen Islam-Prediger Pierre Vogel und Bilal Philips am Mittwochabend auf einer Kundgebung in Frankfurt am Main gesprochen. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel wies unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung eine dagegen gerichtete Beschwerde der Stadt Frankfurt zurück.

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Umstrittene Islam-Prediger sprechen in Frankfurt

Frankfurt/Main (dapd). Nach einem heftigen juristischen Tauziehen bis zuletzt haben die umstrittenen Islam-Prediger Pierre Vogel und Bilal Philips am Mittwochabend auf einer Kundgebung in Frankfurt am Main gesprochen. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel wies unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung eine dagegen gerichtete Beschwerde der Stadt Frankfurt zurück. Sie hatte die Kundgebung verboten, zu der am Abend in der Frankfurter Innenstadt schließlich rund 1.500 Menschen kamen.

Vor Ort war auch ein großes Polizeiaufgebot, das scharfe Sicherheitsvorkehrungen traf und den Platz teilweise abriegelte. Der in Köln lebende, 32 Jahre alte deutsche Islam-Konvertit Vogel wies in seiner Rede Vorwürfe zurück, zu Hass und Gewalt aufzurufen. Wer dafür einen Beleg bei Youtube finde, bekomme von ihm 1.000 Euro, sagte er. Außerdem werde er die Aussage dann öffentlich zurücknehmen. Er habe wie kein anderer gegen Terrorismus, Ehrenmord und Zwangsheirat gesprochen, sagte Vogel und fügte hinzu: "Wir reden mit allen Fundamentalisten und haben nichts zu verstecken."

Nach Vogel sprach auch der in Kanada lebende Islamprediger Abu Ameenah Bilal Philips aus Kanada, dem Hasspredigten vorgeworfen werden und die Todesstrafe für Homosexuelle gefordert haben soll. Ein Sprecher des Bundesinnenministerium hatte noch am Nachmittag erklärt, ihm lägen keine Erkenntnisse über einen Aufenthalt von Philips im Bundesgebiet vor. Gleichwohl trat er am Abend in Frankfurt bei der Kundgebung auf, die unter dem Titel "Islam - die missverstandene Religion" stand.

Auch er war aber sichtlich bemüht, Provokationen zu vermeiden. Philips bezeichnete absichtliche Unterstellungen gegen seine Religion, unbewusste Fehlinterpretationen und Muslime, die ihren Glauben nicht praktizierten, als Quellen für Islamphobie. So sei es etwa eine falsche Information, dass Frauen zum Tragen des Schleiers gezwungen würden oder der Islam Ehrenmorde rechtfertige. Die Homosexualität bezeichnete Philips als Sünde, die nicht ausgelebt werden dürfe. Er empfinde aber keinen Hass gegen Homosexuelle.

Das von der Stadt am Dienstag verhängte Kundgebungsverbot der Stadt hob das Verwaltungsgericht Frankfurt am Mittwochmittag auf und erlaubte die Kundgebung unter Auflagen. Die Veranstaltung dufte damit wie geplant am Mittwoch zwischen 18.00 und 21.00 Uhr am Roßmarkt nahe der Frankfurter Hauptwache abgehalten werden, begann aber erst um kurz vor 19.00 Uhr. Die Beschwerde der Stadt Frankfurt gegen das Urteil wies der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel kurz vor 18.00 Uhr mit der Begründung zurück, die erlassenen Auflagen reichten aus, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Das Verwaltungsgericht hatte insgesamt 16 Auflagen erteilt, die die umstrittenen Prediger beachten müssten. So seien nur solche Reden, Sprechchöre und Transparente zugelassen, die den öffentlichen Frieden wahren. Zudem wurde "die Aufstachelung zum Hass gegen Bevölkerungsgruppen" untersagt. Der VGH in Kassel begründete seine Abweisung der städtischen Beschwerde gegen die Zulassung der Kundgebung mit mangelnder Gefahr für Sicherheit und Ordnung. Es sei nicht ersichtlich, dass durch die angemeldete Versammlung eine konkrete Gefährdung der öffentlichen Sicherheit drohe, die nicht durch die Auflagen des Frankfurter Verwaltungsgerichts und deren Durchsetzung verhindert werden könnten.

Das städtische Ordnungsamt hatte die geplante Kundgebung am Dienstag mit der Begründung verboten, kurzfristige Änderungen wie die Ankündigung eines nicht benannten Gastes und nicht erteilte, erforderliche Angaben hätten es den Sicherheitsbehörden unmöglich gemacht, eine fundierte Gefahrenprognose zu erstellen.

Die Kundgebung hatte schon zuvor für heftige Proteste gesorgt. Das Internationale Komitee gegen Steinigung und das Komitee gegen Hinrichtung riefen zu einer Gegendemonstration auf. Nach Angaben der Stadt wollten zudem sowohl die rechtsextremistische NPD als auch die linke Antifa gegen die Veranstaltung protestieren. Die Frankfurter Grünen riefen zu Protest gegen jedweden Extremismus auf. Die meisten der laut Polizei etwa 300 bis 400 Gegendemonstranten begleiteten die Islam-Kundgebung von hinter dem Absperrungszaun der Polizei aus mit Sprechchören sowie vereinzelten amerikanischen und israelischen Flaggen.

dapd