Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, hat die Reformpläne zum Wahlrecht der Bundesregierung scharf kritisiert. "Wenn die Koalition bei ihrem Vorschlag bleibt, kommt es erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zum Streit zwischen Koalition und Opposition über das Wahlrecht", sagte Beck am Dienstag im Deutschlandfunk.
Grünen kritisieren Reformpläne der Koalition zum Wahlrecht
Köln/Berlin (dapd). Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, hat die Reformpläne zum Wahlrecht der Bundesregierung scharf kritisiert. "Wenn die Koalition bei ihrem Vorschlag bleibt, kommt es erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zum Streit zwischen Koalition und Opposition über das Wahlrecht", sagte Beck am Dienstag im Deutschlandfunk.
Es sei zudem unklar, ob mit dem Vorschlag der Koalition der Effekt des negativen Stimmgewichtes beseitigt werde. "Deshalb kann es gut sein, dass wir uns in Karlsruhe wieder sehen", sagte Beck mit Blick auf eine mögliche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.
Das Entscheidende sei nicht von Überhangmandaten zu profitieren, sondern "dass wir ein Wahlrecht haben, das tatsächlich den Wählerwillen auch im Parlament abbildet". Wenn die Mehrheit der Bevölkerung eine bestimmte Seite wähle, dürfe nicht die andere Seite am Ende die Mehrheit im Parlament haben. Deshalb hätten die Grünen einen Vorschlag gemacht, der auf Überhangmandate ganz verzichte. Beck betonte aber auch, die Grünen könnten zur Not den Vorschlag der SPD akzeptieren, die Überhangmandate durch Ausgleichsmandate auszugleichen.
Union und FDP hatten Anfang April sich auf eine Reform des Wahlrechts verständigt. Demnach soll jedes künftig Bundesland separat seine Volksvertreter wählen und in den Bundestag entsenden. Bislang werden die Ergebnisse der Bundesländer verrechnet. Überhangmandate soll es aber auch weiterhin geben. SPD und Grüne äußerten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2008 die bisherige Regelung der Überhangmandate für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber wurde beauftragt, bis zum 30. Juni dieses Jahres eine Alternative zur Regelung des "negativen Stimmgewichts" zu finden. Bislang kann es in Ausnahmefällen für eine Partei vorteilhafter sein, deutlich weniger Zweit- als Erststimmen zu erhalten, da die Zweitstimmenergebnisse auf Bundesebene verrechnet werden.
dapd
