Kritik an einem Entwurf für Notrufe - GPS-Ortung von Mobiltelefonen könnte mehr Leben retten "Mit diesem Gesetz werden Menschen sterben"

Gegen die geplante Änderung der Notrufverordnung zeichnet sich breiter Widerstand aus der Zivilgesellschaft ab. "Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes werden wir erleben, dass Menschen sterben", sagt Pierre-Enric Steiger, Präsident der Björn Steiger Stiftung, der Nachrichtenagentur dapd.

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"Mit diesem Gesetz werden Menschen sterben"

Dresden (dapd). Gegen die geplante Änderung der Notrufverordnung zeichnet sich breiter Widerstand aus der Zivilgesellschaft ab. "Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes werden wir erleben, dass Menschen sterben", sagt Pierre-Enric Steiger, Präsident der Björn Steiger Stiftung, der Nachrichtenagentur dapd. Über den entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundesrat am Freitag beraten und ihn in Teilen zurückgewiesen.

"In den Beratungen wurde der Entwurf bezogen auf die GPS-Ortung allerdings noch verschlimmert", sagt Steiger. Der Entwurf mit der "Technischen Richtline Notrufverbindungen" verbietet die Ortung von Mobiltelefonen über das sogenannte Global Positioning System (GPS). GPS dient der Standortbestimmung über Satellit. Bei einem Unfall kann ein Mensch, dessen Handy die Technologie unterstützt, auf bis zu 20 Meter genau lokalisiert werden.

Bisher erfolgt die Ortung eines Mobiltelefons nicht über Satellit, sondern über Antennenmasten. Dabei seien Abweichungen vom genauen Standort bis zu mehreren Kilometern durchaus üblich, sagt Steiger, dessen Stiftung 2006 die bundesweite Handyortung bei Rettungsleitstellen durchsetzte.

Wie wichtig Mobiltelefone zur Lebensrettung sind, zeigt die Statistik: Rund die Hälfte aller Notrufe werden von einem Handy abgesetzt. Bei 180.000 Anrufern jährlich ist eine Ortung per Handy notwendig. Die GPS-Technologie, die jetzt ausgeschlossen werden soll, könnte den Prozess vereinfachen und damit die Zeit zur Rettung verkürzen. "Dieses Gesetz wäre 1996 modern gewesen, aber nicht im Jahr 2011", warnt Steiger.

Die Björn Steiger Stiftung weist auch auf die Risiken im Datenschutz hin. Der Gesetzentwurf sieht vor, für jeden Kontakt mit den Nummern 110 und 112 eine Ortung durchzuführen. Künftig würden somit die Daten von rund 35 Millionen Notrufen jährlich für bis zu zwölf Monate archiviert. "Diese unnötige gesetzlich vorgeschriebene Massenortung halten wir für sehr fraglich", sagt Steiger.

Auch gegen die Definition einer Notrufverbindung als "Telefon- oder Telefaxverbindung" gibt es Kritik. "Das heißt, wenn ein Gehörloser mit dem Fahrrad gegen einen Baum fährt, muss er ein Fax schicken", erklärt Steiger. Laut Bundesnetzagentur, Urheber des Gesetzentwurfs, sind Notrufe per SMS an die 110 oder 112 derzeit weder möglich noch gesetzlich vorgesehen. Dabei bieten die Polizei-Notrufzentralen in Berlin, Köln und Brandenburg sowie das Deutsche Rote Kreuz im Saarland mit unterschiedlichen Rufnummern längst den SMS-Notruf an. Die Mehrzahl der freiwilligen Feuerwehren wird über Textnachrichten alarmiert.

Zudem seien in vielen Funklöchern zwar keine Anrufe, aber Textnachrichten möglich, sagt Steiger. Der SMS-Notruf würde auch Zeugen von Gewalttaten in Bahnen helfen. Sie könnten diskret eine Nachricht an die Polizei schicken, ohne die Aufmerksamkeit der Täter auf sich zu lenken. "Wir könnten den SMS-Notruf binnen 14 Tagen bundesweit einführen", sagt Steiger, "aber wir brauchen die gesetzliche Freigabe."

dapd