Wer Frauen und Mädchen zu einer Zwangsheirat nötigt, wird künftig mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Die Länder billigten am Freitag, dies als neuen Tatbestand im Strafgesetzbuch zu verankern. Neu ist außerdem das Recht zur Wiederkehr für Frauen, die nach ihrer zwangsweisen Verheiratung verschleppt wurden.
Harte Strafen für Zwangsheirat
Berlin (dapd). Wer Frauen und Mädchen zu einer Zwangsheirat nötigt, wird künftig mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Die Länder billigten am Freitag, dies als neuen Tatbestand im Strafgesetzbuch zu verankern. Neu ist außerdem das Recht zur Wiederkehr für Frauen, die nach ihrer zwangsweisen Verheiratung verschleppt wurden. Zudem werden sogenannte Scheinehen stärker bekämpft, die von Ausländern nur geschlossen werden, um in Deutschland leben zu können.
Um den Anreiz zu Scheinehen zu mindern, gibt es künftig beim Scheitern der Ehe ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erst nach drei und nicht wie bisher nach zwei Jahren. Weiter wird festgelegt, dass Ausländer nur dann eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn sie einen Integrationskurs erfolgreich bestehen. Geduldete ausländische Jugendliche zwischen 15 und 21 Jahren können künftig ein eigenständiges, unbefristetes Aufenthaltsrecht bekommen, wenn sie nachweislich gut integriert sind.
Keine Mehrheit bekam im Bundesrat der Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Der Ausschuss für Frauen und Jugend hatte verlangt, die Mindestbestandszeit der Ehe nicht auf drei Jahre zu verlängern. Der Ausschuss sah darin die Gefahr, dass zwangsverheiratete Ausländer oder Ausländer, die in ihrer Ehe häusliche Gewalt erleben, noch ein weiteres Jahr in einer unzumutbaren Ehe ausharren müssen, um nach einer Trennung ein unabhängiges Aufenthaltsrecht zu erlangen.
dapd
