Europäische Richtlinie in deutsches Recht übernommen "Drehtürklausel" gegen Missbrauch der Leiharbeit

Mit einer "Drehtürklausel" soll der Missbrauch der Leiharbeit verhindert werden. Künftig ist es nicht mehr erlaubt, entlassene oder nicht mehr beschäftigte Arbeitnehmer zu schlechteren Bedingungen in ihrem Unternehmen oder im selben Konzern als Zeitarbeiter einzusetzen. Diese Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes billigte am Freitag auch der Bundesrat.

Foto: dapd

"Drehtürklausel" gegen Missbrauch der Leiharbeit

Berlin (dapd). Mit einer "Drehtürklausel" soll der Missbrauch der Leiharbeit verhindert werden. Künftig ist es nicht mehr erlaubt, entlassene oder nicht mehr beschäftigte Arbeitnehmer zu schlechteren Bedingungen in ihrem Unternehmen oder im selben Konzern als Zeitarbeiter einzusetzen. Diese Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes billigte am Freitag auch der Bundesrat. Damit sind in Zukunft solche Zeitarbeitskräfte wie die Stammbeschäftigten zu entlohnen.

Außerdem wird mit dem Gesetz die europäische Leiharbeitsrichtlinie in deutsches Recht übernommen. Damit erhalten unter anderem Zeitarbeiter mehr Rechte im Einsatzunternehmen: Entleiher müssen sie künftig über freie Stellen informieren. Weiter sollen Leiharbeiter Gemeinschaftseinrichtungen wie Betriebskita oder Kantine nutzen dürfen.

Schließlich treten mit dem Gesetz die Verabredungen aus dem Vermittlungsverfahren zur Hartz-IV-Reform über die Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit in Kraft.

dapd