Amtsvormünder sollen sich besser um ihre Mündel kümmern Bundestag beschließt Reform des Vormundschaftsrechts

Der Bundestag hat am Donnerstagabend die Reform des Vormundschaftsrechts beschlossen. Die Mehrheit der Parlamentarier stimmte dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu, der die Betreuung von Kindern und Jugendlichen unter amtlicher Vormundschaft verbessern soll. Unter anderem wird festgeschrieben, dass ein Amtsvormund nicht mehr als 50 Fälle betreuen darf.

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Bundestag beschließt Reform des Vormundschaftsrechts

Berlin (dapd). Der Bundestag hat am Donnerstagabend die Reform des Vormundschaftsrechts beschlossen. Die Mehrheit der Parlamentarier stimmte dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu, der die Betreuung von Kindern und Jugendlichen unter amtlicher Vormundschaft verbessern soll. Unter anderem wird festgeschrieben, dass ein Amtsvormund nicht mehr als 50 Fälle betreuen darf. Zudem soll er sich "in der Regel einmal im Monat" mit seinem Mündel "in dessen üblicher Umgebung" treffen.

Im Gesetzentwurf heißt es zur Erläuterung, bisher kennten die Amtsvormünder angesichts hoher Fallzahlen ihre Mündel "oftmals nur aus dem Kontakt bei der Übernahme der Vormundschaft". Damit würden sie ihrer Verantwortung, "insbesondere für die Person und nicht nur für das Vermögen des Mündels zu sorgen", nicht gerecht.

Hintergrund des Gesetzesvorhabens war das Bekanntwerden mehrerer Fälle von Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung.

dapd