Antragsfrist für Bildungspaket endet Appell an arme Familien

Die Antragsfrist für das Bildungs- und Teilhabepaket zur Unterstützung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen endet am 30. April. Sozialminister Guntram Schneider (SPD) wies Hartz-IV-Empfänger am Donnerstag darauf hin, dass sie noch bis zum Monatsende rückwirkend zum Jahresanfang Leistungen beantragen könnten. Derzeit gehe er nicht von einer Fristverlängerung aus.

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Appell an arme Familien

Düsseldorf (dapd-nrw). Die Antragsfrist für das Bildungs- und Teilhabepaket zur Unterstützung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen endet am 30. April. Sozialminister Guntram Schneider (SPD) wies Hartz-IV-Empfänger am Donnerstag darauf hin, dass sie noch bis zum Monatsende rückwirkend zum Jahresanfang Leistungen beantragen könnten. Derzeit gehe er nicht von einer Fristverlängerung aus.

Bei den Hilfszahlungen der Jobcenter und Sozialämter handelt es sich laut Landesregierung zum Beispiel um finanzielle Unterstützungen für Schulausflüge oder die Teilnahme an Vereins-, Kultur- oder Ferienangeboten. Der Beitrag für die Mitgliedschaft in einem Sportverein wird etwa mit zehn Euro pro Monat unterstützt.

"Ich appelliere an alle: Stellen Sie Ihren Antrag jetzt - machen Sie Ihre Ansprüche geltend und lassen Sie die Antragsfrist nicht verstreichen", sagte Schneider. Allein in NRW haben 770.000 Kinder Ansprüche auf Hilfen aus dem Paket.

Um das Bildungs- und Teilhabepaket war im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat in zähen Verhandlungen zwischen der schwarz-gelben Bundesregierung und der Opposition aus SPD, Grünen und Linken nächtelang gerungen worden.

dapd