Nach der Klage der Swinemünder Hafengesellschaft gegen den Bau der deutsch-russischen Ostseepipeline sieht das Betreiberkonsortium Nord Stream keine Auswirkungen auf die Trassenverlegung und die für diesen Herbst vorgesehene Inbetriebnahme des ersten Leitungsstrangs.
Nord Stream: Nach Polens Klage keine Gefahr für Ostseepipeline
Zug/Hamburg (dapd-lmv). Nach der Klage der Swinemünder Hafengesellschaft gegen den Bau der deutsch-russischen Ostseepipeline sieht das Betreiberkonsortium Nord Stream keine Auswirkungen auf die Trassenverlegung und die für diesen Herbst vorgesehene Inbetriebnahme des ersten Leitungsstrangs. Die von der polnischen Seite beim Verwaltungsgericht Hamburg eingereichte Klage sei bislang noch nicht begründet worden und habe auch keine aufschiebende Wirkung, sagte der für das Genehmigungsverfahren zuständige Nord Stream-Direktor Dirk von Ameln am Donnerstag in Zug (Schweiz).
Die Hafengesellschaft fordert, dass die Leitung im Kreuzungsbereich der Nordansteuerung von Swinemünde und Stettin zusätzlich auf einer Länge von 2,8 Seemeilen eingegraben wird, damit künftig Schiffe mit einem Tiefgang von 15 Metern die beiden Häfen anlaufen können. Die Trassenverlegung ist bislang so konzipiert, dass - wie bisher auch - Schiffe mit einem maximalen Tiefgang von 13,50 Metern die Pipeline kreuzen können.
Bei dem Streit geht es vor allem darum, dass Polen sich die Option für eine spätere Vertiefung der Hafenansteuerung auf 15,50 Meter erhalten will, um größeren Gastankern den Zugang zu einem neuen Gasterminal zu ermöglichen. Für ein solches Vorhaben wären aber auch gewaltige Baggerungen in Meeresschutzgebieten und zum Teil auch in der deutschen Außenwirtschaftszone erforderlich, weil die natürliche Wassertiefe dort lediglich 12 bis 14 Meter betrage, sagte von Ameln. "Dafür gibt es derzeit aber keinerlei konkreten Planungen, so dass wir auch gar keinen Handlungsspielraum für eine tiefere Verlegung haben", sagte der Planungschef.
Eine nachträgliche Tieferlegung der Ostseepipeline ist aus Sicht der Nord Stream AG technisch möglich. Dazu müsste ein 200 Tonnen schwerer Grabungspflug auf der am Meeresgrund liegenden Rohrleitung aufgesetzt und von einem Schlepper durch den Meeresboden gezogen werden. Die Leitung könnte aber auch mit Hilfe eines Hochdruckwasserstrahls tiefer gelegt werden. Eine Verlängerung der Trasse durch das Einsetzen zusätzlicher Rohrsegmente sei nicht erforderlich, betonte von Ameln. Unklar sei jedoch, ob während der Prozedur die Gasleitung außer Betrieb genommen werden müsste und welche Kosten insgesamt entstünden.
Die Chancen auf eine außergerichtliche Einigung schätzt Nord Stream als "relativ gering" ein. Notwendig wäre eine Versachlichung der Diskussion, die vor allem durch die polnische Opposition immer wieder verschärft werde, sagte von Ameln. Er verwies auf den Vorschlag des Bundesverkehrsministeriums, der auf eine östlicher gelegenere Ausweichroute mit 19 Meter Tiefe ziele. Mit einer Verzögerung von 30 Minuten wäre der Umweg für die aus Asien und Übersee kommenden Tanker eher unerheblich.
Anhängig ist derzeit beim Oberverwaltungsgericht Greifswald auch noch eine Klage der Bundeswehr gegen die Baugenehmigung durch das Bergamt Stralsund. Dabei geht es darum, dass die Gastrasse vor der deutschen Küste ein Übungsschießgebiet quert und die Bundeswehr von Nord Stream eine Haftungsfreistellungserklärung für den Fall etwaiger Beschädigungen verlangt.
dapd
