Verhandlung bis Donnerstag unterbrochen - Eklat zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger Mögliche Wende in Prozess gegen Internet-Terrorhelfer wegen V-Mann

Der Münchner Prozess gegen acht mutmaßliche Internet-Terrorhelfer könnte durch einen V-Mann des Verfassungsschutzes eine überraschende Wende nehmen. Verteidiger Mutlu Günal sagte am Mittwoch vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München, ein V-Mann könnte eine wichtige Rolle gespielt haben.

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Mögliche Wende in Prozess gegen Internet-Terrorhelfer wegen V-Mann

München (dapd). Der Münchner Prozess gegen acht mutmaßliche Internet-Terrorhelfer könnte durch einen V-Mann des Verfassungsschutzes eine überraschende Wende nehmen. Verteidiger Mutlu Günal sagte am Mittwoch vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München, ein V-Mann könnte eine wichtige Rolle gespielt haben. Mehrere Verteidiger forderten daraufhin, den Prozess zu unterbrechen, bis der Sachverhalt geklärt sei. Das Gericht vertagte sich auf Donnerstag, dann will die Bundesanwaltschaft eine Erklärung abgeben.

Die Unterlagen über den V-Mann seien nicht vollständig, sagte Günal. Die Vertreter des Generalbundesanwalts hätten dem Senat und den Verteidigern Vorgänge und Aktenteile, die für das Verfahren relevant seien, bewusst vorenthalten. Er vermutet, dass das fehlende Material die Angeklagten entlaste. Günal stellte außerdem die Frage, warum der vermutliche V-Mann nicht unter den Angeklagten sei. In der Anklageschrift heiße es schließlich, dass er seit September 2007 die Führung der Globalen Islamischen Medienfront innegehabt habe. Den Angeklagten wird vorgeworfen, ebenfalls in dieser Organisation, die Propaganda für Terrororganisationen wie Al-Kaida und Ansar al Islam macht, aktiv gewesen zu sein.

Der V-Mann im Prozess gegen die mutmaßlichen Internet-Terrorhelfer soll auch aktiv zu Taten angestiftet haben. "Wenn der Big Boss für den Verfassungsschutz arbeitet, muss man sich fragen, was mit den kleinen Lichtern ist", sagte der Verteidiger am Rande der Verhandlung. Günal verglich die Situation mit dem NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das wegen V-Männern gescheitert war.

Im Verlauf der Verhandlung kam es zum Eklat zwischen Günal, seinem Mandanten Jonas T. und dessen Pflichtverteidiger. Der Pflichtverteidiger hatte zuvor angezweifelt, dass der vermutliche V-Mann bereits vor 2008 für den Verfassungsschutz gearbeitet habe. Die Anklage bezieht sich auf einen Zeitraum vor 2008. Jonas T. ließ daraufhin durch seinen anderen Anwalt Günal einen Antrag verlesen. Darin hieß es, er ertrage seinen Pflichtverteidiger nicht mehr. "Was er heute zu meinem Nachteil gesagt hat, ist Verrat." Der Pflichtverteidiger solle entpflichtet werden, da er kein Vertrauen mehr zu ihm habe. Er wolle fortan nur noch von Günal verteidigt werden. Auch der kritisierte Anwalt schloss sich dem Antrag an und bat darum, entpflichtet zu werden.

Der Prozess hatte am Dienstag begonnen. Die acht Angeklagten sollen im Internet für Terrororganisationen wie Al-Kaida und Ansar al Islam geworben und unter anderem Propagandatexte oder Videos von Anschlägen und Enthauptungen von Gefangenen verbreitet haben. Einer soll zudem versucht haben, sich in Pakistan zum Terroristen ausbilden zu lassen. Es ist einer der ersten Prozesse in Deutschland wegen Terrorhilfe im Internet.

dapd