Wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung hat das Dresdner Landgericht fünf Mitglieder der Neonazi-Gruppierung "Sturm 34" zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt. Drei Angeklagte erhielten am Mittwoch Bewährungsstrafen zwischen anderthalb und knapp zwei Jahren. Zwei weitere müssen Geldstrafen von 450 beziehungsweise 4.200 Euro bezahlen.
Bewährungsstrafen im Prozess um Neonazi-Gruppierung "Sturm 34"
Dresden (dapd-lsc). Wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung hat das Dresdner Landgericht fünf Mitglieder der Neonazi-Gruppierung "Sturm 34" zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt. Drei Angeklagte erhielten am Mittwoch Bewährungsstrafen zwischen anderthalb und knapp zwei Jahren. Zwei weitere müssen Geldstrafen von 450 beziehungsweise 4.200 Euro bezahlen.
In vier Fällen sahen die Richter auch den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung als erwiesen an. Der Vorsitzende Richter Peter Lames sagte in der Urteilsbegründung, Ziel sei es gewesen, Mittweida "zeckenfrei und braun" zu machen. Die Organisation sei gegen alle vorgegangen, "die keine ausgesprochen rechtsradikale Orientierung" gehabt hätten. Mit "Skinhead-Kontrollrunden" sei gezielt nach Andersdenkenden Ausschau gehalten worden.
Die Angeklagten hatten nach Feststellungen des Gerichts in mindestens drei Fällen Andersdenkende angegriffen, unter anderem an einem Badesee. Die "Sturm 34"-Mitglieder hätten sich gezielt auf den Weg dorthin gemacht, "um die Gruppe aufzumischen", sagte Richter Lames. Am See hätten die Angreifer Nazi-Parolen wie "Sieg Heil" skandiert.
Im weiteren Verlauf sei es zu "erheblichen körperlichen Auseinandersetzungen" gekommen. Unter anderem hatte dem Gericht zufolge einer der Angreifer mit seinem Springerstiefel auf den Unterkiefer eines Opfers eingetreten. Außerdem hatten die Angeklagten gemeinsam mit weiteren Neonazis bei einem Dorffest nahe Rochlitz mehrere Punker und andere Festbesucher angegriffen und verletzt.
Das Landgericht folgt einem Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach es sich bei "Sturm 34" um eine kriminelle Vereinigung handelt. Lames sagte, die Gruppe habe in der Region Mittweide "ein erhebliches Maß an Schrecken" verbreitet. Die Neonazi-Gruppierung war 2007 vom Dresdner Innenministerium verboten worden.
Die Männer hatten die Vorwürfe zumindest teilweise eingeräumt, nachdem das Gericht im Falle von Geständnissen eine Strafobergrenze von maximal zwei Jahren auf Bewährung in Aussicht gestellt hatte. Das Gericht folgte mit der Entscheidung weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf deutlich mildere Geld- und Bewährungsstrafen plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
dapd
