Aus Sicht der Bundesregierung ist der Zahlungsstopp der vier großen Energieversorger an den Fonds zur Förderung erneuerbarer Energien ein Vertragsbruch. Dieser Schritt stehe "nicht im Einklang" mit dem Vertrag, den die Bundesregierung mit den Unternehmen im vergangenen Jahr geschlossen habe, sagte der Parlamentarische Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk (CSU) am Mittwoch im Bundestag.
Finanzstaatssekretär Koschyk kündigt nun die Prüfung rechtlicher Schritte an
Berlin (dapd). Aus Sicht der Bundesregierung ist der Zahlungsstopp der vier großen Energieversorger an den Fonds zur Förderung erneuerbarer Energien ein Vertragsbruch. Dieser Schritt stehe "nicht im Einklang" mit dem Vertrag, den die Bundesregierung mit den Unternehmen im vergangenen Jahr geschlossen habe, sagte der Parlamentarische Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk (CSU) am Mittwoch in der Fragestunde des Bundestags. Die Bundesregierung prüfe daher "die Einleitung rechtswahrender Schritte".
RWE, EnBW, E.ON und Vattenfall hatten am Wochenende mitgeteilt, dass die Zahlungen an den Förderfonds vorübergehend eingestellt werden. Sie begründeten dies damit, dass die Beiträge an die 2010 beschlossene Verlängerung der Laufzeiten für Kernkraftwerke gebunden seien. Bundesregierung und Energiekonzerne hatten vereinbart, dass ein Teil der Zusatzgewinne der Energieversorger in einen Fonds investiert werden sollen, mit dem der Ausbau erneuerbarer Energien gefördert werden soll. In den ersten beiden Jahren sollen insgesamt pro Jahr 300 Millionen Euro in den Fonds fließen, anschließend soll diese Summe auf 200 Millionen Euro sinken.
Koschyk verwies zugleich darauf, dass aktuelle Programme zur Förderung erneuerbarer Energien und Verbesserung der Energieeffizienz nicht gefährdet seien, da die Mittel hierfür bereits im Haushalt eingeplant seien. Zudem hätten die Energieversorger bislang pünktlich gezahlt.
dapd
