Die schwarz-gelbe Koalition soll endlich beim Datenschutz aufs Tempo drücken und die angekündigten Vorhaben umsetzen. Das hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, gefordert. Er stellte am Dienstag in Berlin seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2009 und 2010 vor.
Bürger wollen im Alltag nicht registriert und überwacht werden
Berlin (dapd). Die schwarz-gelbe Koalition soll endlich beim Datenschutz aufs Tempo drücken und die angekündigten Vorhaben umsetzen. Das hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, gefordert. Er stellte am Dienstag in Berlin seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2009 und 2010 vor. Immer mehr Bürger wollten im Alltag nicht registriert und überwacht werden - vor allem dann nicht, "wenn die Daten hinter ihrem Rücken gesammelt wurden", sagte Schaar.
Beispielsweise müsse der Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz "zügig verabschiedet werden", forderte Schaar. Er verlangte auch Nachbesserungen. Zwar solle die heimliche Überwachung der Arbeitnehmer mit Videokameras verboten werden. Kritisch zu sehen sei aber, dass unter dem Vorwand der Qualitätskontrolle die offene Videoüberwachung der Beschäftigten ausgeweitet werden solle.
Straßenansichtsdienste wie Microsoft Street Side oder Google Street View und soziale Netzwerke müssten sich an deutsches und europäisches Datenschutzrecht halten, forderte der Bundesdatenschutzbeauftragte. "Es kann nicht sein, dass Unternehmen heute aussagekräftige Profile im Internet bilden können, ohne dass die Nutzer vorab eingewilligt haben." Deshalb bedauere er, dass es die Bundesregierung beim sogenannten Rote-Linie-Gesetz bislang bei Ankündigungen belassen habe.
Schaar kritisierte darüber hinaus die Forderung aus Koalitionskreisen, die Anti-Terror-Gesetze ohne eine ergebnisoffene und wissenschaftlich fundierte Überprüfung zu verlängern. "Die gehören auf den Prüfstand", verlangte Schaar.
Er forderte außerdem mehr Kompetenzen für sein Bundesamt. Der Europäische Gerichtshof habe klare Vorgaben zur Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden formuliert. "Da diese Entscheidung nicht zeitgerecht umgesetzt wurde, kommen auf Deutschland jetzt Strafzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe zu."
Auch wenn sich das Urteil formal auf die Datenschutzaufsicht der Länder beziehe, seien dieselben Vorgaben auch auf Bundesebene zu beachten. "Dies bedeutet etwa, dass mir die Möglichkeit eingeräumt werden muss, Bußgelder bei Datenschutzverstößen von Telekommunikations- und Postdienstunternehmen zu verhängen", sagte Schaar. "Leider hat sich die Bundesregierung entsprechenden Anregungen bislang konsequent verweigert."
2009 und 2010 sprach Schaar 30 Beanstandungen aus, drei Mal so viel wie in den beiden Jahren zuvor. 20 davon hätten allein die Deutsche Bahn betroffen und seien prompt behoben worden. Ursache für Beanstandungen können Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz, andere Vorschriften des Datenschutzes oder sonstige Mängel bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten sein.
dapd
